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Der Gesetzesentwurf zum Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen. Darunter fallen einige wesentliche finanzielle Leistungsänderungen in der Pflegeversicherung, die größtenteils am 01. Januar 2022 in Kraft treten sollen.
Die Änderungen betreffen pflegebedürftige Menschen, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ebenso wie die Nutzung einer Kurzzeitpflege und die Entlastung der Bewohner*innen in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei den Eigenanteilen.
Sie möchten etwas über die geplanten Änderungen und deren Umsetzung wissen?
Unser Experte aus dem AWO Bundesverband beantwortet Ihre Fragen im Chat!
Zum Expert*innen-Chat:
Die Online-Pflege-und Seniorenberatung bietet am Donnerstag, 25. November 2021 ab 14 Uhr einen Chat mit einem Experten aus der Pflege an. Interessierte Teilnehmer*innen können dann auf der Webseite awo-pflegeberatung.de dem Expert*innen-Chat einfach beitreten oder schon im Vorfeld eine Frage stellen.
Weitere Informationen:
Sie haben Fragen rund um die Pflege und das Alter(n)? Nutzen Sie das fachliche digitale Beratungsangebot der Online-Pflege- und Seniorenberatung der AWO, per E-Mail und im Einzel- und Expertenchat.