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Von: Marius Isenberg und Alexander Friedrich
Zehn Erwartungen für eine soziale, solidarische und nachhaltige EU
Für die AWO ist die Europawahl Anlass, ihre feste Überzeugung zu betonen, dass die EU ein einmaliges Friedensprojekt ist, welches Stabilität und Fortschritt bringt. Die AWO stellt sich gegen rechtspopulistische und nationalistische Kräfte und tritt für die demokratischen Grundrechte der EU ein.
Für die AWO ist klar: Frieden, Stabilität und Wohlstand können nur dann auf Dauer gesichert werden, wenn die europäischen Staaten in den nächsten Jahren noch weiter zusammenrücken. Die EU muss mehr sein als eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft. Es braucht eine soziale EU, die Vielfalt, Zusammenhalt und Solidarität lebt und niemanden zurücklässt. Hierfür ist auch eine Stärkung der gemeinnützigen Sozialwirtschaft unerlässlich.
Die Herausforderungen des Klimawandels, der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten, der Migration in die EU, des demografischen Wandels und der Digitalisierung können nicht einzelstaatlich gelöst werden, sondern brauchen auch gemeinsame Lösungen. Mit dem Erwartungspapier "Gemeinsam für eine soziale, solidarische und nachhaltige EU” zeigen wir Lösungsansätze auf, die dazu beitragen, die vielen Herausforderungen zu bewältigen.
Mit der Kampagne “AWO macht Europa” begleitet die AWO die anstehende Europawahl und setzt mit kreativen Aktionen ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales, solidarisches und nachhaltiges Europa, das Frieden stiftet und weiter zusammenwächst.
Unsere zehn Erwartungen an EU-Legislaturperiode 2024 - 2029
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung sämtlicher Grundrechte sind Grundsäulen der EU. Diese müssen gestärkt und vor Angriffen von innen und außen geschützt werden. Mit Sorge beobachtet die AWO jedoch, dass die antieuropäische Stimmungsmache durch Populist*innen und EU-Skeptiker*innen zu einem Legitimationsverlust beiträgt und weiteren Nährboden für rechts-autoritäre Bewegungen in Europa schafft. Dabei werden auch patriarchale Denkweisen verbreitet, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter sind. Darüber hinaus wird in einigen Mitgliedstaaten die Zivilgesellschaft aktiv angegriffen, um deren kritische Stimme zu schwächen. Zur Stärkung des Vertrauens in die EU müssen neben dem Ausbau sozialpolitischer Kompetenzen eine bürger*innennahe und demokratischere EU sowie eine starke Zivilgesellschaft gefördert werden.
Die AWO fordert:
- Das EU-Parlament muss deutlich gestärkt werden, z. B. durch ein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge. Bei den Wahlen zum EU-Parlament bedarf es transnationaler Wahllisten.
- Die Rechtsstaatlichkeit muss mit vorhandenen und neuen Instrumenten konsequent verteidigt und gestärkt werden. Eine Verknüpfung der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedstaaten mit der Auszahlung von EU-Finanzmitteln ist konsequent anzuwenden.
- Alle Formen der Diskriminierung von Minderheiten und benachteiligten Personengruppen, Hassrede sowie Rassismus müssen EU-weit bekämpft werden.
- Die Zivilgesellschaft muss stärker als politische Akteurin und demokratische Kraft in die weitere Ausgestaltung der EU einbezogen werden, indem der zivile Dialog mit dem sozialen Dialog gleichgestellt wird.
- Die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements auf europäischer Ebene muss gestärkt und entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Engagements und der Bürger*innenbeteiligung erarbeitet werden.
Die AWO setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Bereichen der Gesellschaft und ihren Institutionen ermöglicht wird. Unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder anderen sozialen Merkmalen sollten alle Menschen die gleiche Chance erhalten, das Beste aus ihrem Leben zu machen. Trotz bisheriger Bemühungen auf EU-Ebene zur Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe bestehen nach wie vor Barrieren. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen, um strukturelle Benachteiligung, Diskriminierung und Zugangsbarrieren abzubauen.
Die AWO fordert:
- Die Erarbeitung eines starken Diskriminierungsschutzes für sämtliche Lebensbereiche, der für alle Menschen in der EU gilt.
- Die konsequente Fortsetzung der Arbeit der EU-Institutionen gegen geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen, Hierarchien und Unterdrückungsverhältnisse.
- Die Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Insbesondere muss die „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ fortgeführt, das Disability Mainstreaming aller Rechtsakte und Programme erreicht und finanzielle Rahmenbedingungen zur Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion geschaffen werden.
- Die Initiative einer europäischen Jugendgarantie muss weiterhin verfolgt und umgesetzt werden, um langfristig allen Jugendlichen die gleichen Chancen auf Bildung und Beschäftigung zu garantieren. Die Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU ist immer noch doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote. Das macht deutlich, dass dringend die sozialpolitische Dimension der EU im Sinne der Interessen junger Menschen gestärkt werden muss. Dafür braucht es EU-weite Mindeststandards für die Ausbildung in Europa und die Abschaffung unbezahlter Praktika.
Jugend in ihrer Vielfalt ist durch Orientierung, Entwicklung und Übergänge geprägt und dadurch eine besondere Lebensphase. Es ist wichtig, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Die AWO setzt sich gemeinsam mit dem Jugendwerk der AWO e.V. für eine jugendgerechte EU ein. Dazu gehört, die demokratische Partizipation junger Menschen und das grenzüberschreitende Engagement EU-weit zu stärken. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Stimmen junger Menschen gehört und berücksichtigt werden und eine Identifikation mit der EU und ihren Werten gefördert wird.
Die AWO und das Jugendwerk fordern:
- Die Erhaltung, Stärkung und finanzielle Unterstützung demokratisch selbstorganisierter Jugendverbände und -ringe, die als Interessenvertretung junger Menschen in europäische Prozesse eingebunden und angehört werden.
- Die Bildungs- und Jugendförderprogramme Erasmus+ und der Europäische Solidaritätskorps müssen bedarfsgerecht und strukturell ausgebaut werden. Diese Programme spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Bildung und des Engagements junger Menschen in ganz Europa.
- Die Einführung eines EU-weiten Wahlalters ab 16 Jahren (EU-weit einheitliches Wahlrecht). Dies würde jungen Menschen die Möglichkeit geben, aktiv an demokratischen Prozessen teilzunehmen und ihre Interessen zu vertreten.
- Der EU-Jugenddialog als zentrales Beteiligungsinstrument der EU-Jugendstrategie muss dauerhaft etabliert und dessen Wirksamkeit erhöht werden. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass junge Menschen in Europa in die Gestaltung ihrer Zukunft eingebunden werden und die EU ihre Anliegen ernst nimmt.
Solidarität zwischen den Menschen und zwischen den Mitgliedstaaten muss gelebt werden. Sie dient als Grundlage für die Zusammenarbeit im Sinne der sozialen Sicherheit und des wirtschaftlichen Fortschritts. Leider sind Armut und soziale Ausgrenzung in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, mit mehr als 95 Millionen Menschen in der EU, die davon betroffen sind.2 Die AWO ist der Überzeugung, dass weniger Armut und mehr soziale Gerechtigkeit unerlässlich sind für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten. Daher muss die Verwirklichung der sozialen Grundrechte den gleichen Stellenwert wie die Binnenmarkt- und Wettbewerbsbestimmungen erhalten.
Die AWO fordert:
- Die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) muss konsequent umgesetzt werden, indem verbindliche Rechtsakte daraus abgeleitet und ihre Grundsätze bei der Politikgestaltung berücksichtigt werden. Insbesondere müssen im Rahmen der Überprüfung des Aktionsplans zur Umsetzung der ESSR im Jahr 2025 weitere ambitionierte Maßnahmen erarbeitet werden. Konkret muss aufbauend auf der Ratsempfehlung für angemessene Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion von 2022 die EU-Kommission einen verbindlichen Rechtsakt in Form einer Rahmenrichtlinie mit Grundsätzen für die soziale Mindestsicherung vorschlagen. Flankiert werden muss dies mit der institutionellen Verankerung des SURE-Instruments und der Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung, welche als Stabilisierungsmechanismen für zukünftige Wirtschaftskrisen dienen.
- Der Armutsbekämpfung muss auf EU-Ebene höchste Priorität eingeräumt werden. Insbesondere müssen das EU-Parlament und die EU-Kommission sich für die Umsetzung des Ziels, Armut und soziale Ausgrenzung in jeglicher Form bis 2030 zu beenden, einsetzen. Ein besonderer Fokus sollte weiterhin auf die EU-weite Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut gelegt werden.
- In den Bereichen, in denen die EU keine Regelungskompetenzen besitzt, ist eine verstärkte EU-weite Koordinierung voranzutreiben. Vor allem bei der Alterssicherung, Bildungspolitik, Pflegepolitik und bei den Gesundheitsreformen.
In der Legislaturperiode von 2024 – 2029 steht die Verhandlung des neuen mehrjährigen EU-Haushalts ab 2028 an. Angesichts der bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU ist es von entscheidender Bedeutung, einen sozialen und inklusiven Haushalt zu schaffen, der die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) weiterhin unterstützt. Dadurch wird die wirtschaftliche Entwicklung der EU mit sozialem Fortschritt und Zusammenhalt für alle Bürger*innen Europas sichtbar verbunden. Gleichzeitig ist es wichtig, europäische Freiwilligendienste und Mobilitätsprogramme zu stärken, da sie zur interkulturellen Bildung, zum bürgerschaftlichen Engagement sowie zum Bewusstsein für eine europäische Identität und Kultur beitragen.
Die AWO fordert:
- Soziale und inklusive EU-Fonds und -Programme, die die ESSR vor Ort umsetzen, müssen gestärkt werden und benachteiligte Personengruppen in den Fokus nehmen. Dies gilt insbesondere für den Europäischen Sozialfonds (ESF). Für eine angemessene Förderung der sozialen Inklusion soll mindestens 30 % des ESF-Budgets eines Mitgliedstaates verpflichtend für Maßnahmen der sozialen Inklusion und mindestens 5 % zur Bekämpfung materieller Deprivation und zur Unterstützung besonders benachteiligter Personen eingesetzt werden.
- Zukünftig müssen weiterhin alle Regionen der EU durch die EU-Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden und in allen Regionen-Kategorien müssen die Kofinanzierungssätze heraufgesetzt werden.
- Es bedarf einer konsequenten Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Programme, indem das Partnerschaftsprinzip in allen EU-Förderfonds und -programmen verpflichtend festgeschrieben wird. Die Erfahrungen zeigen, dass eine echte Partnerschaft zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen bei der Planung, Durchführung und Evaluation der EU-Förderprogramme die Basis für eine gelungene EU-Förderung ist.
- In den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps muss der Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen und geringeren Chancen gewährleistet werden. Zudem müssen in Erasmus+ administrative Barrieren bei der Antragsstellung für kleinere Organisationen verringert und flexiblere Formate entwickelt werden.
- Für einen auskömmlichen EU-Haushalt müssen die direkt erhobenen Eigenmittel der EU erweitert werden. Eine EU-weite Finanztransaktionssteuer muss zügig eingeführt werden. Die dadurch generierten Mittel sollten zur Bekämpfung von Ungleichheit und für soziale Investitionen genutzt werden.
Die Sozialwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle in der gesamten EU. Sie trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei, ermöglicht soziale Mobilität und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Allerdings sind die Sozialsysteme innerhalb der EU sehr unterschiedlich ausgeprägt. In Deutschland wird die soziale Fürsorge vor allem von Trägern und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege erfüllt, die einen verfassungsmäßigen staatlichen Auftrag haben. Dazu zählt auch die AWO mit ihren vielfältigen Einrichtungen und mehr als 246.000 Hauptamtlichen und mehr als 69.000 Ehrenamtlichen. Als gemeinnützig arbeitende Anbieterin von sozialen Dienstleistungen leistet sie einen bedeutenden Beitrag für eine funktionierende, allgemein zugängliche und qualitativ hochwertige soziale Infrastruktur. Gleichzeitig treibt sie mit ihren vielfältigen Einrichtungen sowie Diensten soziale Innovationen voran und verbreitet diese in der Fläche. Um auch zukünftig den Bedarfen der Menschen gerecht zu werden, sind auf EU-Ebene Rahmenbedingungen erforderlich, die die Arbeit mit und am Menschen weiter stärken
Die AWO fordert:
- Den Ausbau maßgeschneiderter Förderprogramme, z. B. zur Förderung von sozialen Innovationen, zur Digitalisierung und zur Umsetzung des „European Green Deals“. Gleichzeitig braucht es ausreichende Kofinanzierungssätze und Verwaltungsvereinfachungen in den Förderprogrammen.
- Einen praxisnahen Umgang mit dem EU-Beihilfenrecht, insbesondere durch Vereinfachung von Freistellungen der Sozialdienstleistungen von den Beihilferegelungen. Zudem braucht es eine bürokratiearme Unterstützung kleiner Träger bei der Beantragung von beihilferelevanten Fördergeldern durch die Erhöhung der Schwellenwerte bei den De-minimis-Verordnungen und die Erhöhung der Beihilfeintensitäten in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
- Eine Überarbeitung der EU-Vergaberechtsrichtlinie, damit soziale und ökologische Kriterien verbindlich vorgeschrieben werden.
Digitalpolitik ist im 21. Jahrhundert auch Gesellschaftspolitik, da sich Teile des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, demokratischen und kulturellen Zusammenlebens zunehmend im digitalen Raum abspielen. Inklusion ist hier ein maßgebliches Thema, weil besonders materiell und sozial benachteiligte Gruppen von der Teilhabe im digitalen Raum ausgeschlossen sind. Neben dem Ausbau der technischen Infrastruktur müssen Teilhabe und Inklusion wichtige Bestandteile einer digitalen Transformation sein, die niemanden zurücklässt.
Die AWO fordert:
- Die Entwicklung eines EU-weiten sozialen Aktionsplanes zur digitalen Teilhabe in den EU-Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu fördern. Der Aktionsplan muss der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade politische Taten folgen lassen, beispielsweise zu Inklusion, Kinderschutz, Schutz für Frauen und LGBTIQ*-Personen vor digitaler Gewalt und Nachhaltigkeit. Neben konkreten Ausbauzielen und Finanzierungsmöglichkeiten für den EU-weiten Ausbau moderner digitaler Infrastruktur sollte der Aktionsplan auch Maßnahmen zur Förderung digitaler Inklusion und Bildung enthalten. Die Absichten der Ziele der Digitalen Dekade und des Digitalen Kompasses müssen konsequent umgesetzt werden.
- Bildungsangebote für grundlegende digitale Kompetenzen für alle Menschen, auch mithilfe einer stärkeren Ausrichtung von Erasmus+ und ESF Plus-Programmen auf digitale Kompetenzen in der EU-Förderperiode ab 2028.
- Die gemeinnützige Sozialwirtschaft als Trägerin sozialen Zusammenhalts und sozialer Infrastrukturen muss für die digitale Gesellschaft befähigt und ausgestattet werden.
- Die Datenschutzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte und der Diskriminierungsschutz müssen allumfassend auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Gleichzeitig braucht es gute Rahmenbedingungen für EU-weite gemeinwohlorientierte Datennutzung, darunter auch einheitliche Standards und sichere Schnittstellen, um Daten zur bestmöglichen Unterstützung für unsere Klient*innen nutzen zu können.
- Diskriminierung und weitere mögliche negative Auswirkungen des Einsatzes künstlicher Intelligenzen („KI“) zu bekämpfen. Dazu zählen z. B. Schutz der Arbeitnehmendenrechte und soziale Lösungen für Arbeitsplatzverluste durch den Einsatz von KI. Aufgrund des dennoch existierenden großen Potenzials von KI, das Leben vieler Menschen zu verbessern, sollten auch hier Rahmenbedingungen für die EU-weite gemeinwohlorientierte Nutzung von KI geschaffen werden.
Die Klimakrise ist nicht nur eine ökologische Herausforderung, sondern auch eine soziale Frage. Weltweit, in der EU und in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen schon heute den gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Klimakrise in besonderer Weise ausgesetzt. Wird effektiver Klimaschutz weiter vernachlässigt, verschärfen sich auch die damit einhergehenden sozialen Risiken weiter. Die AWO begrüßt daher die stärkere Ausrichtung der EU-Politik an den Nachhaltigkeitsgrundsätzen. Die Kosten einer nicht ausreichenden Bekämpfung der Klimakrise sind immens. Gleichzeitig darf zwischen Klimaschutz und sozialen Ausgaben kein Konkurrenzkampf entstehen. Nur eine konsequent ausgerichtete europäische Nachhaltigkeitspolitik, die Klimaschutz als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkennt und ihn gleichzeitig ambitioniert sowie sozial und gerecht gestaltet, kann die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen bewältigen. Dafür ist ein umfassender Umbau aller Gesellschaftsbereiche notwendig.
Die AWO fordert:
- Die konsequente Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Dabei ist darauf zu achten, dass zwischen Klimaschutz und sozialen Ausgaben kein Konkurrenzkampf entsteht. Die notwendige sozialökologische Transformation wird nur mit einem sozialen Ausgleich funktionieren können.
- Die Beschleunigung der grünen Transformation in den Bereichen Energie, Verkehr, Ernährung, Gebäude und Finanzen aufgrund der Klimakrise und des Artensterbens. Dabei ist bei allen Klima-Maßnahmen immer wichtig, die sozialen Fragen im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass die Kosten solidarisch verteilt werden.
- Die Schärfung des Bewusstseins für Klimaanpassung in der Politik und beschleunigte Umsetzung von lebensrettenden Maßnahmen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung auf und Bewältigung der Auswirkungen von Hitzewellen, insb. zum Schutze vulnerabler Gruppen.
- Die Schaffung von (finanziellen) Rahmenbedingungen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Akteur*innen in der Klimaschutzumsetzung.
- Eine stärkere Berücksichtigung des Verursacherprinzips in der EU-Politik und die Reduzierung von Luxusemissionen.
Für eine EU-Migrationspolitik, die eine EU-weite Beschäftigung von Arbeitnehmenden aus EU- und Drittstaaten fördert
Der Arbeitskräftemangel, sowohl bei den Fach- als auch bei den ungelernten Kräften, ist eine zunehmende gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dieser wird sich aufgrund des demographischen Wandels in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Davon betroffen sind alle Mitgliedstaaten. Die Anwerbung sowie eine Aus- und Weiterbildung von Erwerbspersonen aus EU- und Drittstaaten birgt Potenzial, dem steigenden Mangel entgegenzuwirken.
Aus Sicht der AWO kann eine (gezielte) Anwerbung aus Drittstaaten nur ein Beitrag zur Reduzierung des Mangels sein und muss nach den Grundsätzen einer ethisch verantwortlichen Anwerbung erfolgen. Bei den Anwerbungen müssen stets die Gegebenheiten im Herkunftsland, die individuellen Interessen der Person und die Anforderungen in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Angeworbene Personen müssen zu gleichen Bedingungen arbeiten und bezahlt werden wie die anderen Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten. Jegliche Art von Ausbeutung muss verhindert werden.
Die AWO fordert:
- Die EU-Freizügigkeit für alle EU-Bürger*innen muss gestärkt und die Rechte von arbeitssuchenden EU-Bürger*innen insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Sozialleistungen verbessert werden.
- Die Einführung von EU-Mindeststandards für die Anwerbung und Beschäftigung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten. Wichtig ist dabei, dass eine bessere und einfachere Anerkennung von Qualifikationen forciert wird.
- Eine weitere Harmonisierung der Regelungen der Arbeitsmigration muss die Besonderheiten der jeweiligen Arbeitsmärkte und Sozialsysteme der Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Rechte und Interessen der Migrant*innen müssen (wie z. B. das Recht auf familiäres Zusammenleben) gewahrt werden. Eine verstärkte Erwerbseinwanderung darf nicht dazu führen, dass Versäumnisse in der Arbeitsmarktpolitik nicht behoben oder arbeitsrechtliche und qualitative Standards abgesenkt werden.
- Es ist notwendig, das Berufsfeld der Pflege innerhalb der EU attraktiver zu gestalten und die Ziele der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung in die Praxis umzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen dabei unterstützt werden, den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Betreuungs- und Pflegeangeboten sowie die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in diesem Sektor zu verbessern.
Die letzten acht Jahre haben die Verhandlungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geprägt. Dieser Prozess hat viel Aufmerksamkeit und Kapazitäten gebunden, und könnte im Jahr 2024 zum Abschluss kommen. Für einen Neustart des GEAS hat die AWO folgende Forderungen an die politischen Entscheidungsträger*innen des neu gewählten EU-Parlaments und der neuen EU-Kommission.
Die AWO fordert:
- Das EU-Parlament und die EU-Kommission haben darauf zu achten, dass sich unter dem neuen Migrations- und Asylpaket ein funktionierendes und für Schutzsuchende und Mitgliedstaaten gleichermaßen gerechtes Asylsystem entwickelt, welches die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das primäre EU-Recht einschließlich der EU-Charta der Grundrechte uneingeschränkt achtet.
- Das EU-Parlament und die EU-Kommission haben darauf zu achten, dass das GEAS so ausgestaltet ist, dass es von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und eingehalten wird. Gegen Rechtsverletzungen wie Push-Backs an den Grenzen muss, sobald Kenntnisse aus seriösen Quellen vorliegen, entschieden vorgegangen werden. Um Grundrechtsverletzungen zu vermeiden, müssen geeignete, unabhängige Monitoring-Mechanismen an den Grenzen eingerichtet werden.
- Das EU-Parlament und die EU-Kommission müssen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen und entsprechend ihren Solidaritätsbeitrag leisten. Dabei sind besondere, auch finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Aufnahme von Schutzsuchenden von den Mitgliedstaaten als bevorzugter Solidaritätsbeitrag Anwendung findet.
- Es muss sichergestellt werden, dass familiäre Verbindungen der Schutzsuchenden zu einzelnen Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Integration der Schutzsuchenden zu erleichtern.
- Es ist darauf zu achten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten keine Abkommen mit Staaten schließen, die Menschenrechte missachten und den Schutz von Geflüchteten nicht gewährleisten – das Gebot der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) ist jederzeit einzuhalten.
- Sichere und alternative Zugangswege in die EU müssen kontinuierlich ausgebaut werden. Sie können dazu beitragen, dass sich weniger Menschen auf gefährliche Fluchtwege begeben müssen. Gleichzeitig muss der Zugang zu individuellem Schutz in der EU immer sichergestellt werden.
- Das EU-Parlament und die EU-Kommission sollten die Mitgliedstaaten darin unterstützen, die Inklusion von Geflüchteten zu fördern. Maßnahmen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sollten dabei flankierend verstärkt in den Blick genommen werden.
- Die EU-Kommission sollte dem sich in der EU verbreitenden Narrativ der Bedrohung durch Schutzsuchende wirksam entgegensteuern. Schutzsuchende sollten nicht länger mit irregulären Zuwandernden gleichgesetzt werden. Die nicht-genehmigte Einreise in die EU ist bei Schutzsuchenden ein Charakteristikum der Flucht und keine Handlung, die kriminalisiert werden sollte. Es existieren derzeit schlichtweg kaum andere Möglichkeiten für Flüchtende in der EU Schutz zu suchen.
Unserer Erwartungen zur Europawahl 2024
Kontakt:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.