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Bundesregierung muss die Richtlinie nun zügig umsetzen.
Gestern wurde die Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der EU vom Europäischen Parlament formal angenommen. Diese setzt Mindeststandards fest, mit denen angemessene Mindestlöhne in der EU garantiert und die Tarifbindung erhöht werden sollen. Die AWO begrüßt dies ausdrücklich und fordert die Bundesregierung dazu auf, die Richtlinie zügig umzusetzen.
Hierzu erklärt Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Für immer mehr Menschen in der EU reicht das Einkommen trotz Erwerbstätigkeit nicht mehr aus, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Die hohen Preissteigerungen, insbesondere für Energie und Lebensmittel, verschärfen diese Situation. Mit der EU-Mindestlohnrichtlinie werden Millionen Arbeitnehmer*innen in der EU mit geringem Einkommen adressiert und die Tarifbindung gestärkt. Das ist dringend notwendig! Wert und Würde der Arbeit müssen sich stets auch in einer armutsfesten Bezahlung widerspiegeln, Arbeitnehmer*innen unabhängig von Transferleistungen absichern, ihre gesellschaftliche Teilhabe sichern und vor Altersarmut schützen.”
Der deutsche Niedriglohnsektor ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Mehr als jede*r fünfte Arbeitnehmer*in hierzulande arbeitet im Niedriglohnsektor, etwa 8 % der Arbeitnehmer*innen erzielen Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle und immer noch mehr als 900.000 Menschen bzw. 24 Prozent der Leistungsberechtigten des Arbeitslosengelds II müssen ihr Einkommen aufstocken.
Dazu sagt Selvi Naidu: „Während in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigt, ist die Tarifbindung ausbaufähig. Ein Mindestlohn ist überhaupt erst wegen rückläufiger Tarifbindung und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors notwendig geworden. Durch die EU-Mindestlohnrichtlinie wird die Bundesregierung verpflichtet, in diesem Bereich aktiver zu werden und einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorzulegen. Die AWO ruft die Bundesregierung dazu auf, diesen ambitioniert und zügig zu erarbeiten, um die Tarifbindung substanziell zu erhöhen.”
Die AWO setzt sich für eine konsequente Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte ein, indem rechtsverbindliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Ein wichtiger Aspekt ist neben der EU-Mindestlohnrichtlinie die Einführung einer EU-Richtlinie mit Grundsätzen für die soziale Mindestsicherung, die ein armutsfestes Leistungsniveau, einen universellen und diskriminierungsfreien Zugang und die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aktivierung und Befähigung von Leistungsempfänger*innen garantiert.
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin