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Empowerment von geflüchteten Frauen

Es braucht mehr institutionalisierte geschützte Räume für Frauen mit Fluchtgeschichte.

42% aller Asylerstanträge in Deutschland werden von Frauen gestellt.¹

So unterschiedlich die Fluchtgründe², das Alter, der Bildungs- und Familienstand, der Glauben und die Werte dieser Frauen sind, eint sie doch alle das Ankommen in einer für sie noch unbekannten Umgebung. Das Leben muss neu sortiert und gestaltet werden, es entstehen viele Fragen und evtl. sogar ganz neue Ideen der Lebensführung. Dieser Moment des Ankommens muss als Chance begriffen und ergriffen werden, um die gesellschaftliche Teilhabe der Frauen und ihrer Familien frühzeitig zu fördern und damit Ausschlüsse zu vermeiden.

Seit 2016 werden Projekte im Bereich des Empowerments für geflüchtete Frauen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert. Elf AWO Projektträger gestalten Angebote, die es Frauen mit Fluchtgeschichte  - unabhängig ihres Aufenthaltsstatus - ermöglichen, in den gegenseitigen Austausch zu treten, ihre Wünsche zu äußern, ihr Wissen durch Informationsgewinnung zu erweitern und Kraft sowie Selbstwert für ihren neuen Lebensabschnitt zu gewinnen. Die Projekte arbeiten zielgruppen- und bedürfnisorientiert, so dass die Inhalte der Angebote nicht durch die Projektträger sondern durch die geflüchteten Frauen bestimmt werden. Dabei kann sich die Gestaltung der Angebotsinhalte in ganz unterschiedliche und unvorhergesehene Richtungen entwickeln.

Niedrigschwellige Frauencafés ermöglichen den Frauen, den so häufig formulierten Wunsch nach Spracherwerb in einer ungezwungenen Atmosphäre zu erfüllen  und gleichzeitig alltagsrelevante Themen zu besprechen. Gruppenangebote in Form von Sportangeboten, Begehung des Sozialraums, Handarbeitstreffen und themenspezifische Workshops werden genutzt, um Netzwerke zu knüpfen sowie das Wissen³ und damit den eigenen Handlungsspielraum zu erweitern. Informationen und soziale Beziehungen tragen zur Selbstermächtigung bei  – danach handeln die Projekte.

Das Projekt dockt dort an, wo bestehende Regelangebote nicht passgenau die Bedarfe der Zielgruppe bedienen können. Es braucht Zeit und geschützte Räume für einen Vertrauensaufbau, um sensible Themen ansprechen zu können und die Angebote erfolgreich zu gestalten. Zudem ist der niedrigschwellige und teilweise aufsuchende Zugang zu den Angeboten von großer Relevanz, um viele der Frauen zu erreichen. Regelangebote fehlt es häufig an der finanziellen und strukturellen Ausgestaltung, um diese Voraussetzungen erfüllen zu können. Gleichzeitig sind eine Kontinuität des Angebots und eine Flexibilität in der inhaltlichen Ausgestaltung von zielgruppen- und bedürfnisorientierten Angeboten wesentlich, um Angebote erfolgreich im Sinne der Frauen umzusetzen. Es braucht eine langfristige finanzielle Ausstattung solcher Angebote anstatt einer kurzfristigen und unsicheren Projektförderung. Gerade diese Angebote tragen dazu bei, dass Frauen und ihre Familien in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden, um die Herausforderungen des Ankommens in einem neuen Land meistern zu können und langfristig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.  

Quellen

[1] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2021): Das Bundesamt in Zahlen 2020. S. 21. URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2020-asyl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Stand 01.07.2021)

[2] Neben den Fluchtgründen Krieg, Gewalt, Terror, Armut, Diskriminierung sowie religiöser und politischer Verfolgung, fliehen Frauen ebenfalls aus frauenspezifischen Fluchtgründen (§ 3a Abs. 2 AsylG). Dazu gehören u.a. Gewalt im sozialen Nahraum, sexualisierte Gewalt, drohende Zwangsverheiratung oder -prostitution, Frauen- und Mädchenhandel sowie Genitalbeschneidung.

[3] Häufige Bedarfe liegen in der Unterstützung von behördlichen Angelegenheiten, Kommunikation mit der Schule/Kita, in der Wahrnehmung von medizinischer Versorgung (v.a. im Bereich der reproduktiven Gesundheit), in der Geltendmachung von frauenspezifischen Fluchtgründen (§ 3a Abs. 2 AsylG).

Mehr zum Projekt "Empowerment von geflüchteten Frauen"

Weiterführende Informationen zum Projekt: https://www.awo.org/empowerment-von-gefluechteten-frauen

Über die Bundestagswahlkampagne

Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. Dieser Artikel wurde im Rahmen der Themenwoche „Geschlechtergerechtigkeit“ veröffentlicht. Mehr dazu unter: https://awo.org/bundestagswahl-2021

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