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21.03.2020 | Pressemitteilung

Diskriminierungsfreiheit auch in der medizinischen Versorgung sichern

Zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag mahnt die Arbeiterwohlfahrt, keine potenzielle Risikogruppe aus dem Blick zu verlieren.

Das sich weltweit ausbreitende Covid-19-Virus stellt aktuell alle Menschen und insbesondere die Gesundheitssysteme vor besondere Herausforderungen. Es besteht die Sorge, dass Menschen mit Behinderungen, als potentielle Risikogruppe, nicht genügend berücksichtigt werden.

Menschen mit Trisomie 21 haben, wie alle anderen Menschen mit Behinderungen auch, das Recht auf eine hochwertige, gleichberechtigte Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch das Recht auf barrierefreie Informationen und tagesaktuelle Nachrichten. „Aktuell befinden wir uns weltweit in einer Ausnahmesituation“, betont Brigitte Döcker, Vorstand des AWO Bundesverbandes. „Alle Beteiligten versuchen derzeit, die Situation unter Kontrolle zu bringen und die gesundheitliche Versorgung für alle sicher zu stellen. Dabei müssen wir unbedingt die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, wie Barrierefreiheit, selbstbestimmte Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit, mitdenken und in unser Handeln einbeziehen.“

Traditionell nutzen Menschen mit Trisomie 21, ihre Familien und Freunde, sowie Verbände auf der ganzen Welt den 21. März, um mit Veranstaltungen und Kampagnen auf Vorurteile und Diskriminierungen aufmerksam zu machen und um für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu kämpfen. In Deutschland leben derzeit ca. 7.8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, darunter ca. 50.000 Menschen mit Trisomie 21.

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