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Von: Ragnar Hoenig
Seit der Überleitung der Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR in das westdeutsche Rentensystem zum 1. Januar 1992 gelten in nahezu allen Bereichen des Versicherungs-, Leistungs- und Beitragsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedliche Werte für Ost und West.
Mit dem Entwurf für ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (Bundestags-Drucksache 18/11923) plant die Bundesregierung, die Rentenwerte in sieben Schritten bis zum Jahr 2025 vollständig anzugleichen.
Die AWO anerkennt in ihrer Stellungnahme dieses Ziel der Bundesregierung. Denn die unterschiedliche Rentenberechnung in Ost und West stoße bei immer mehr Versicherten und Rentner*innen auf Unverständnis. Der Entwurf der Bundesregierung sei ein Kompromiss zwischen den zum Teil divergierenden Interessen von Versicherten und Rentner*innen, so die AWO.