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Anlässlich der Übergabe des Abschlussberichts der Rentenkommission an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Die zentrale Botschaft der Rentenkommission an die Politik lautet: Die gesetzliche Rente ist der unverrückbare Kern der Alterssicherung in Deutschland und wird nur dann Vertrauen schaffen, wenn die umlagefinanzierten Renten nach einem langen Erwerbsleben auskömmlich sind. Diesen Leitgedanken sollte sich die Politik als oberste Handlungsmaxime ins Aufgabenheft schreiben.
Mit dem befürchteten Wirtschaftseinbruch infolge der Corona-Pandemie kommen auf die gesetzliche Rentenversicherung schwere Zeiten zu. Umso wichtiger ist es, auch für die Zukunft ein verlässliches Rentenniveau zu gewährleisten. Nur dann bleibt das Vertrauen erhalten, das die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer 130-jährigen Geschichte immer wieder durch Krisen geführt hat.
Die AWO sieht daher in dem Dreiklang aus verbindlichen Haltelinien auf Sicht, perspektivische Haltelinien für die langfristige Orientierung und den neuen aus Gesamtbelastung der Beitragszahler und Abstand der Rente zur Grundsicherung einen guten Anker für die künftige Rentenpolitik. Bei dem Alterssicherungsbeirat, der unter anderem Empfehlungen für die Festlegung der Haltelinien erarbeiten soll, muss sichergestellt werden, dass auch die Freie Wohlfahrtspflege angemessen vertreten ist. Die Freie Wohlfahrtspflege leistet bei der Bekämpfung von Altersarmut unverzichtbare Beiträge.
Bei der Festlegung der Haltelinien darf nicht aus dem Blick geraten: die Absicherung des erreichten Lebensstandards im Alter muss das Ziel bleiben. Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, muss finanziell in der Lage sein, den Lebensabend ohne größere Abstriche zu genießen.“
Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Zu begrüßen ist, dass die Kommission keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters empfiehlt. Es wäre sozialpolitisch unverantwortlich, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben, solange die überwiegende Mehrheit der Versicherten noch nicht einmal die 67 Jahre schafft.
Wir hätten uns von der Rentenkommission mehr Mut gewünscht, was die Einbeziehung von Beamt*innen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung angeht. Die anstehende Reform der Alterssicherung von Soloselbständigen sollte genutzt werden, weitere Personenkreise in die Rentenversicherung einzubeziehen und die Rentenversicherung so zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Zielführend ist der Kommissionsvorschlag eines „Gender-Checks“. Es braucht wirksamer Instrumente, die sicherstellen, dass die Nachteile von Frauen, die zu niedrigeren Renten führen, schonungslos offengelegt und konsequent beseitigt werden.“