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Anlässlich der Verabschiedung des Grundrentengesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Die Grundrente ist ein rentenpolitischer Meilenstein. Die Grundrente schafft mehr Gerechtigkeit für diejenigen, die lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die Grundrente entwickelt altbekannte Instrumente weiter, stärkt den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird auch dem Versicherungs- und Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung gerecht, weil der Zugang zur Grundrente eine lange Versicherungszeit voraussetzt und ihre Höhe sich auf Grundlage der erbachten Beitragsvorleistungen berechnet.
Ein Wermutstropfen der Grundrente bleibt die komplizierte Einkommensanrechnung. Die AWO hat sich stets für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung eingesetzt. Die jetzt beschlossene Einkommensanrechnung ist in Wirklichkeit eine „Bedürftigkeitsprüfung light“, die mehr Bürokratie erzeugt, als sie am Ende bringt. Sollte sich die Einkommensanrechnung in der praktischen Umsetzung als untauglich erweisen, muss sie sofort abgeschafft werden!
Der ebenfalls beschlossene Rentenfreibetrag stellt eine unverzichtbare Ergänzung der Grundrente dar. Der Rentenfreibetrag sollte aus Sicht der AWO allerdings für niedrige Renten generell gelten und nicht an mindestens 33 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung gekoppelt sein. Nur so kann erreicht werden, dass alle Rentner mit sehr niedrigen Renten ein Gesamteinkommen aus Rente und Grundsicherung erhalten, das oberhalb der allgemeinen Grundsicherungsschwelle liegt.“
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin