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Von: Ragnar Hoenig
Auf Grundlage von fünf rentenpolitischen Leitfragen hat die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag am 4. Juli 2018 ein Fachgespräch mit der AWO und den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Zu den fünf Leitfragen hat die AWO auch schriftlich Stellung genommen.
Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag wurde im Mai 2018 durch den Bundesarbeitsminister Heil berufen. Sie setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, der Politik und der Wissenschaft und wird von der ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU) geleitet. Auftrag der Kommission ist es, bis zum Frühjahr 2020 Vorschläge für eine Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Jahr 2025 vorzulegen. Demgegenüber sind die rentenpolitischen Maßnahmen bis 2025 im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits klar vorgegeben. Sie sollen in zwei Rentenpaketen in diesem und im nächsten Jahr auf den Weg gebracht werden.
In ihrer Stellungnahme an die Kommission spricht sich die AWO für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die Ziele der Riester- und der Nachhaltigkeitsreform seien verfehlt worden. Heute zeige sich, dass viele Versicherte die Versorgungslücken, die durch den Rentenniveauabbau entstanden sind, nicht durch eine Zusatzvorsorge ausgleichen können. Verbesserungen beim Rentenniveau seien unverzichtbar, so die AWO. Außerdem fordert die AWO eine bessere rentenrechtliche Absicherung von Personen, die ein erhöhtes Risiko der Altersarmut aufweisen, wie zum Beispiel von Soloselbständigen, Niedrigverdienenden, Personen, die Care-Arbeit leisten, und von Langzeitarbeitslosen.
Die AWO kündigte an, die Arbeit der Kommission aktiv und konstruktiv zu begleiten. Die gesetzliche Rentenversicherung habe sich in ihrer bald 130-jährigen Geschichte als ein außerordentlich leistungs- und anpassungsfähiges System erwiesen. Sie werde auch die vor ihr liegenden Herausforderungen bestehen können, solange sie nicht durch einseitige Beitragssatzbegrenzungen, eine weitere Heraufsetzung der Altersgrenzen oder durch Leistungskürzungen geschwächt wird.