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Von: Ragnar Hoenig
Das sogenannte Flexirentengesetz ist in Kraft getreten und Umfragen zeigen: 40 Prozent der Befragten können sich vorstellen, von der Flexirente Gebrauch zu machen. Doch was ist die Flexirente? Was bedeutet sie für die Sozialwirtschaft?
Die Flexirente soll Beschäftigten Anreize dafür bieten, bei reduzierter Arbeitszeit im Alter länger im Erwerbsleben zu bleiben. Hinter der „Flexirente“ steckt ein Bündel von Maßnahmen, mit denen für ältere Beschäftigte der gleichzeitige Rentenbezug neben einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden soll. Vorgesehen sind dazu Neuregelungen bei der Versicherungspflicht von erwerbstätigen Rentenbeziehenden, Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen und Verbesserungen beim Teilrentenbezug. Arbeitgeber erhalten eine Entlastung bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, wenn sie Ältere nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschäftigen. Arbeitgeber haben mit der Flexirente ein neues Instrument, um dem Wunsch vieler älterer Beschäftigter nach mehr Work-Life-Balance besser entgegenkommen, um damit Erfahrungswissen länger im Betrieb zu halten. Die Flexirente bietet auch für die Sozialwirtschaft neue Gestaltungsmöglichkeiten. Dies ist vor allem mit Blick auf den Fachkräftemangel, der hier schon jetzt deutlich spürbar ist, bedeutsam.