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Die Europäische Garantie für Kinder - Ein Instrument zu europaweiten Bekämpfung der Kinderarmut?!

Von: Alexander Friedrich und Marius Isenberg

 

Am 24. März 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorgelegt. Diese Kindergarantie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte, in welcher vorgesehen ist, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der Europäischen Union zu reduzieren.

 

Wie die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie immer wieder herausgearbeitet hat, hat Kinderarmut in verschiedenen Lebenslagen Folgen.  Die Europäische Garantie für Kinder soll in den wesentlichen Bereichen Gesundheit, Bildung, Ernährung und Wohnraum Zugänge zu Leistungen für alle Kinder in der Europäischen Union sicherstellen.

 

Derzeit lebt in der Europäischen Union mehr als jedes 5. Kind (22,2%) in Armut oder ist von Armut bedroht. Gerade während der Pandemie-bedingten Lockdownphasen kamen die mehrdimensionalen Probleme von Armut betroffener Kinder besonders deutlich zum Vorschein: Einkommensrisiken und -verluste der Eltern, eingeschränkter Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, weniger Wohnraum, um ungestört zu lernen, dadurch vermehrter Stress, keine ausreichenden technischen Möglichkeiten für Homeschooling usw.

Inhalt der EU-Kindergarantie

Die Europäische Garantie für Kinder geht auf eine Initiative des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2015 zurück, die zur Verringerung von Ungleichheit in Europa einen besonderen Schwerpunkt auf Kinderarmut setzte. 2017 wurde die Europäische Kommission aktiv und hat eine Machbarkeitsstudie initiiert, welche im April 2020 abgeschlossen wurde.

Konkret werden die Mitgliedstaaten ersucht, folgende Leistungen für  benachteiligte Kinder zu garantieren:

Effektiver und kostenloser Zugang zu

  • frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten
  • mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag
  • Gesundheitsversorgung

sowie effektiver Zugang zu

  • gesunder Ernährung
  • angemessenem Wohnraum

Zur wirksamen Umsetzung der EU-Kindergarantie werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die von von den Mitgliedstaaten ergriffen werden sollen, um die Leistungen zu gewährleisten. Z. B. wird empfohlen, die Investitionen in Bildung und angemessene Gesundheits- und Sozialschutzsysteme zu erhöhen, um den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien wirksam gerecht zu werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen für eine inklusive Bildung und gegen segregierte Klassen ergriffen sowie der Zugang zu regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen erleichtert werden. Um einen effektiven Zugang zu angemessenem Wohnraum zu gewährleisten sollen die Mitgliedstaaten u. a. einen vorrangigen und rechtzeitigen Zugang zu Sozialwohnungen für benachteiligte Kinder und ihre Familien sicherstellen.  

Gemeinsam mit der ebenfalls im März veröffentlichten Kinderrechtsstrategie soll die Europäische Garantie für Kinder damit zu einer wesentlichen Reduzierung der Kinderarmut in Europa beitragen.

 

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Die Kindergarantie ist eine sogenannte “Empfehlung” und soll den Mitgliedstaaten als Handlungsanleitung mit einer Vielzahl an vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen dienen.

Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell durch entsprechende Schwerpunkte in den EU-Förderfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen der politischen Einigung vom 29. Januar 2021 über den ESF+ ist ein spezifisches Ziel zur Bekämpfung der Kinderarmut aufgenommen worden. Mit diesem sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen angemessenen Betrag zur Bekämpfung von Kinderarmut bereitzustellen. Liegt die Zahl der armutsgefährdeten Kinder über dem EU-Durchschnitt, müssen 5 % der Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut verwendet werden.

Jeder Mitgliedstaat soll eine*n nationale*n Koordinator*in für die Europäische Garantie für Kinder ernennen und einen Aktionsplan für die Umsetzung der Maßnahmen bis 2030 vorlegen. Die Kommission überwacht die Umsetzung der Maßnahmen wiederum im Rahmen des Europäischen Semesters und gibt den Mitgliedstaaten jährlich weitere Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. 

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ermitteln, welche Kinder benachteiligt sind und welche Hindernisse für sie beim Zugang zu und bei der Inanspruchnahme von in der Empfehlung genannten Diensten bestehen. Dabei sollen spezifische Formen der Benachteiligung berücksichtigt werden, die folgende Kinder erfahren:

  • obdachlose Kinder oder Kinder, die von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen sind
  • Kinder mit Behinderung
  • Kinder mit Migrationshintergrund
  • Kinder aus einer ethnischen Minderheit (insbesondere Roma)
  • Kinder in alternativen Formen der Betreuung (insbesondere in Betreuungseinrichtungen)
  • Kinder in prekären familiären Situationen

Bewertung der AWO

Die hohe Kinderarmut in den europäischen Mitgliedstaaten erfordert gemeinsame europäische Lösungen. Auch Deutschland ist von hoher Kinderarmut betroffen. 2019 waren laut Eurostat 15 % der Minderjährigen in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Ergebnisse des Mikrozensus, welcher regelmäßig vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird, kommen zu einem deutlich höheren Ergebnis. Laut diesem sind 20,5 % der Minderjährigen von Armut bedroht oder betroffen. Der nun vorliegende Vorschlag für eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder ist daher zu begrüßen. Mit dieser kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, allen Kindern einen universellen Zugang zu den für die gute Entwicklung notwendigen Bereichen und Diensten zu gewährleisten.

Die Annahme und Umsetzung der Empfehlung würde einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte leisten und den Grundsatz 11 der Säule mit Leben füllen, wonach Kinder das Recht auf hochwertige, bezahlbare frühkindliche Bildung und Betreuung sowie auf Schutz vor Armut haben. Zudem haben Kinder aus benachteiligten Verhältnissen das Recht auf besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit.

Obwohl die Empfehlung keinen rechtsverbindlichen Charakter hat, würde sie ein politische Verpflichtung schaffen und die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, einen integrierten und unterstützenden politischen Rahmen zu entwickeln, mit dem die soziale Ausgrenzung von Kindern bekämpft wird.

Zur Umsetzung der Empfehlung würden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 unter Einbezug von Interessenträgern vorzulegen und eine regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte vorzunehmen. Bei der Erstellung des Aktionsplans muss darauf Wert gelegt werden, dass dieser in gelebter Partnerschaft mit den Interessensträgern erarbeitet wird, damit die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und deren Problemlagen adäquat adressiert werden.

Die Europäischen Fördergelder, welche zur sozialen Inklusion und der Bekämpfung der Kinderarmut zur Verfügung stehen, müssen auf nationaler Ebene in Förderprogramme münden und gezielt benachteiligte Kinder adressieren. Bei der Entwicklung und Umsetzung der Förderprogramme müssen die Verwaltungsverfahren einfach gehalten und die Interessensträger miteinbezogen werden.

Wie geht es weiter?

Dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen  Garantie für Kinder muss nun vom Rat zugestimmt werden.

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