Seite drucken
Von: Mona Finder
„Alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklich können“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des morgigen 6. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wie weit das in der Bundesrepublik tatsächlich möglich ist, wird heute und morgen bei der sogenannten Staatenprüfung Deutschlands des zuständigen Fachausschusses der Vereinten Nationen in Genf überprüft. Grundlage für die als konstruktiver Dialog ausgelegte Prüfung sind der 2011 veröffentlichte Staatenbericht Deutschlands sowie die Beantwortung eines ergänzenden Fragenkatalogs.
Die Berichte der Zivilgesellschaft zeigen eindeutigen und dringenden Handlungsbedarf.
Brigitte Döcker, Mitglied im AWO-Vorstand
Die Berichte der Zivilgesellschaft zeigen eindeutigen und dringenden Handlungsbedarf. Die AWO geht davon aus, dass die Empfehlungen des Fachausschusses Deutschland den Weg weisen werden, wie wir die Umsetzung der Menschenrechte verbessern und fördern können“, zeigt sich Döcker überzeugt.
Hintergrund: Während mehrstündiger Gespräche muss die Regierungsdelegation der Bundesrepublik Deutschland dem UN-Fachausschuss Rede und Antwort stehen: Wie werden Menschenrechte in Deutschland umgesetzt? Oder: Wo verstößt Deutschland gegen Menschenrechte? Um die Lage von Menschen mit Behinderung in Deutschland – aber auch in Programmen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit – einschätzen zu können, benötigt der UN-Fachausschuss zusätzliche Informationen aus der Zivilgesellschaft.
Weitere Inforamtionen
Daher haben die so genannte BRK-Allianz, der auch die AWO angehört und die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Staatenprüfverfahren durch die Veröffentlichung kritischer Parallelberichte und Kommentierungen begleitet. BRK-Allianz und Monitoring-Stelle sind heute und morgen mit einer Delegation vor Ort und berichten dem UN-Expertenausschuss über dringend anzugehende Veränderungen.
Die Staatenprüfung Deutschlands wird am 26. März von 15 - 18 Uhr und am 27. März von 10 - 13 Uhr live im Internet übertragen.
Der UN-Fachausschuss wird voraussichtlich Mitte April seine Prüfergebnisse für Deutschland veröffentlichen. In der Regel sind dort auch konkrete Empfehlungen enthalten, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser umgesetzt werden können.
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin