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Der neue § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit – Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe?

Es war eine Überraschung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz:

Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Es war ein langer und mühsamer Weg, der von vielen Initiativen aus Bundesverbänden und Wissenschaft, von vielen kleinen Anfragen und zwei Debatten im Bundestag geprägt war. In der bundespolitischen Diskussion zeigte sich dabei stets die politische Widersprüchlichkeit im Umgang mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene. Einerseits wurde die Bedeutung und Wichtigkeit von Schulsozialarbeit uneingeschränkt gelobt; andererseits wurde auf den Föderalismus verwiesen, der es der Bundesregierung untersagt, in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen.

Beiliegender Artikel von Dieter Eckert, ehemaliger Referent für Jugend- und Schulsozialarbeit im AWO Bundesverband, und Dr. Herbert Bassarak, langjährig Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der TH Nürnberg, geht auf Spurensuche nach den Ursprüngen und Entwicklungslinien des § 13a SGB VIII. Der Beitrag vermittelt erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

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