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Von: Manuel Armbruster
Das Rechtsdienstleistungsgesetz. Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten
Aufgrund der großen Nachfrage ist die erste Auflage der AWO-Broschüre zum Rechtsdienstleistungsgesetz bereits vergriffen. Nun gibt es aber eine zweite, überarbeitete Auflage, die hier heruntergeladen oder über Verlag & Vertrieb (werbung@awo.org) unter der Bestellnummer 14511 bestellt werden kann.
Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen gehört bei den Migrationsfachdiensten, also der Asylverfahrensberatung und Flüchtlingssozialarbeit, den Jugendmigrationsdiensten (JMD) und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE), zur täglichen Arbeit. Grundsätzlich sind jedoch Rechtsberatungen in Deutschland Volljurist*innen vorbehalten. Darunter versteht man Jurist*innen, die beide juristischen Staatsexamina erfolgreich abgelegt haben.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) schafft diesbezüglich aber eine Ausnahme, indem es unter festgelegten Voraussetzungen die rechtliche Beratung – also die „Rechtsdienstleistung“ – durch Nichtvolljurist*innen regelt. Demnach sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt, wenn die beratenden Personen durch eine juristisch qualifizierte Person, eine*n Volljuristen*in, angeleitet sind.
Diese Broschüre definiert Rechtsdienstleistungen, erläutert ihre Zulässigkeiten im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, klärt auf über die Pflichten der Träger als Arbeitgeber und soll den Berater*innen als übersichtliche Arbeitshilfe für die alltägliche Praxis dienen.
Arbeitshilfe zum Rechtsdienstleistungsgesetz. Zweite Auflage
Kontakt:
Manuel Armbruster
Referent für Flucht und Asyl