Aktuell
31.03.2020 | Artikel

Das Corona-Paket vom März 2020

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat im März 2020 ein umfassendes milliardenschweres Gesetzespaket verabschiedet, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

 

Die Maßnahmen betreffen vor allem:

  • Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld,
  • ein Sozialschutz-Paket unter anderem mit einem erleichterten Zugang zu existenzsichernden Leistungen, höheren Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner, Erleichterungen beim Kinderzuschlag, Lockerungen bei Arbeitszeitregelungen,
  • Hilfen für soziale Dienstleister, die als "Sozialdienstleister-Einsatzgesetz" (SodEG) zusammen mit dem Sozialschutz-Paket verabschiedet wurden,
  • Finanzierungshilfen für Krankenhäuser und Ärzte sowie Einzelmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung (Krankenhausentlastungsgesetz),
  • Neuregelungen beim Infektionsschutz, einschließlich Verdienstausfallentschädigungen bei notwendiger Kinderbetreuung, 
  • Erleichterungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht, einschließlich einen höheren Mieterschutz sowie Erleichterungen für die Vorstandswahl, die Durchführung von Mitgliederversammlungen sowie Beschlussfassung in Vereinen.

 

Im Übrigen hat die Bundesregierung finanzielle Soforthilfen für Kleinstunternehmer*innen und Soloselbstständige auf den Weg gebracht.

 

Die zentralen Inhalte und weiterführenden Informationen haben wir für Sie in einem Dokument zusammengestellt, das weiter unten zum Download zur Verfügung steht.

AWO-Informationen zum Corona-Paket

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