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Von: Ragnar Hoenig
Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung.
Es soll Entlassungen bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall vermeiden und auf diese Weise die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich nach dem fehlenden pauschalierten Nettolohn. Es beträgt grundsätzlich 60 % des fehlenden Nettolohns. Wenn wenigstens ein Kind im Haushalt lebt, beträgt 67 % des fehlenden Nettolohns. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der Bundestag einige Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet.
Weiterführende Links zum Kug:
- Informationen des BMAS zu den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/kur…
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld (für Arbeitnehmer*innen): https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbei…
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld (für Arbeitgeber*innen): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unte…
- Erklärvideos der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-v…