Seite drucken
Von: Mona Finder
Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag der Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen erstmals beraten.
„Die AWO fordert die Abgeordneten auf, dafür Sorge zu tragen, dass am Ende ein Bundesteilhabegesetz vorliegt, das diesen Namen verdient“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen erwarten von diesem Gesetz, dass es ihre Lebenssituation klar verbessert. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält jedoch Regelungen, die deutliche Verschlechterungen bedeuten würden.
Die AWO fordert die Abgeordneten auf, dafür Sorge zu tragen, dass am Ende ein Bundesteilhabegesetz vorliegt, das diesen Namen verdient.
Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Vorstand
Deshalb kann die AWO das Gesetz in der aktuellen Fassung nicht unterstützen“. In Kombination mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) III, das morgen beraten wird, kritisiert die AWO vor allem folgende Punkte:
Der geplante Vorrang pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen bedeutet eine Benachteiligung für diejenigen Menschen mit Behinderungen, die auch Pflegebedarf haben. Doch Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele. Während es bei den Pflegeleistungen darum geht, verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu kompensieren, zielt Eingliederungshilfe darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen.
„Hier fordert der AWO Bundesverband, beide Leistungsarten gleichrangig nebeneinander zu gewähren“, betont Döcker und erklärt: „Dass Menschen, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben und Pflegebedarf haben, mit einer Pauschale von 266 Euro auskommen sollen, bedeutet eine Verweigerung der vollen Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen. Das lehnt die AWO ab.“
Darüber hinaus kritisiert die AWO am BTHG, dass zukünftig weniger Menschen die Möglichkeit erhalten werden, Leistungen zur Teilhabe beziehen zu können, da die Zugangshürden zur Eingliederungshilfe zu hoch gesetzt werden sollen. Damit würden Menschen, die eine gezielte Unterstützung in einem ganz bestimmten Bereich benötigen oder einen schwankenden Unterstützungsbedarf haben, aus dem Leistungsbezug vollständig heraus fallen. Die AWO fordert deshalb, neue Zugangsregelungen für die Eingliederungshilfe in einem Modellprojekt zu erproben. Da das neue Eingliederungshilferecht erst im Jahr 2020 in Kraft treten soll, wäre dafür ausreichend Zeit. „Wer heute leistungsberechtigt ist, muss dies auch zukünftig sein“, betont Döcker. Sollte sich zeigen, dass die neuen Zugangsregelungen den Kreis der Anspruchsberechtigten verkleinern, müsse gesetzgeberisch nachgesteuert werden. Darüber hinaus kritisiert die AWO folgende Punkte: · Es sind keine ausreichenden Finanzmittel geplant, um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu fördern. Das im BTHG beschriebene neue Verständnis einer inklusiven Gesellschaft wird mit begrenzten Ausgaben faktisch beschnitten.Das im BTHG hinterlegte Vertrags- und Vergütungsrecht zementiert das Machtgefüge im Sozialrechtsdreieck der Eingliederungshilfe zugunsten der Kostenträger.Der im BTHG enthaltene Behinderungsbegriff zielt auf eine gleichberechtigte, nicht aber auf volle und wirksame Teilhabe.
„Die AWO hat den Gesetzgebungsprozess des Bundesteilhabegesetzes von Beginn an konstruktiv-kritisch begleitet in der Erwartung, dass kritische Punkte nachgebessert werden. Da dies bisher nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, lehnt die AWO den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Der Weg in Richtung eines modernen Teilhaberechtes muss dringend konsequent verfolgt werden.“
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin