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01.12.2016 | Pressemitteilung

Bundesteilhabegesetz – AWO begrüßt Verbesserungen

Von: Mona Finder

 

Heute wird der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) voraussichtlich verabschieden. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Das Bundesteilhabegesetz ist eines der größten  und komplexesten Gesetze, die in dieser Legislatur verabschiedet werden. Die Kritik daran war im Vorfeld riesig – und berechtigt. Umso erfreulicher ist es, dass sich der Gesetzgeber einiger großer Kritikpunkte angenommen und diese geändert hat. So begrüßt die AWO ausdrücklich, dass vom Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung abgerückt wurde und stattdessen Pflege- und  Teilhabeleistungen gleichrangig gelten sollen.

Darüber hinaus ist die AWO erleichtert, dass entgegen früheren Planungen darauf geachtet wird, dass der Kreis der leistungsberechtigten Menschen nicht kleiner wird. Damit wurde der Forderung u.a. der AWO nachgekommen, dass der leistungsberechtigte Personenkreis erst nach einer vorgelagerten und wissenschaftlich begleitenden Modellphase neu definiert werden wird. Es muss sichergestellt sein, dass bisherige Leistungsbeziehende nicht aus dem System fallen. Eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung muss weiterhin gewährleistet werden. Zudem erkennt die AWO an, dass einige der vielfach geäußerten Sorgen, wie etwa bezogen auf die sog. „5 bzw. 3 aus 9-Regelung“ - ernst genommen wurden.

In Bezug auf den Entwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz begrüßt die AWO, dass die Koalition davon Abstand genommen hat, ambulante Wohngruppen, in denen pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen leben, mit stationären Wohnformen gleichzusetzen.  Dies hätte zur Folge gehabt, dass Menschen mit Behinderungen, die bisher einen Teil ihrer Bedarfe durch Leistungen der Pflegeversicherung decken, gezwungen gewesen wären in eine stationäre Wohnform umzuziehen. Mit Selbstbestimmung hätte dies wenig zu tun.

Ob das neue Bundesteilhabegesetz sein Ziel – die Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention - erreichen wird, muss abgewartet werden und wird sich erst im Alltag der Menschen zeigen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Vorstnds

Trotz einiger Verbesserungen, sieht die AWO durchaus Optimierungsbedarf. Der betrifft zum Beispiel die Regelung, dass in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe lebende Menschen, die einen Pflegebedarf haben weiterhin mit einer Pauschale von 266 € auskommen müssen. Die AWO fordert, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

Grundsätzlich begrüßt die AWO, dass sich die Bundesregierung mit dem BTHG zum Aufbau und Erhalt einer alle Gesellschafts- und Lebensbereiche umfassenden inklusiven Gesellschaft in der Menschen mit Behinderungen stark, selbstbestimmt und gleichberechtigt agieren können, bekennt. Die Qualität einer inklusiven Gesellschaft wird letztlich durch Normen bestimmt. Daher bekräftigt die AWO ihre Forderung nach einer Normenprüfung durch die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das vorliegende Gesetz ist ein erster Schritt. Ein modernes Teilhabegesetz geht mit der Zeit und entwickelt sich weiter. Die Innovationsvorschläge, aber auch die Sorgen der Menschen mit Behinderungen, die Experten für ihre eigenen Belange sind, müssen weiterhin ernst genommen. Das nun neu geschaffene Teilhaberecht muss daher kontinuierlich überprüft und angepasst werden. Ob das neue Bundesteilhabegesetz sein Ziel – die Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention - erreichen wird, muss abgewartet werden und wird sich erst im Alltag der Menschen zeigen. Die AWO wird auch die Umsetzung und die Folgen des Gesetzes intensiv begleiten.“

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