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Von: Kerstin Guderley
Schwerkranken Patienten, die zum Beispiel an multipler Sklerose oder anderen chronischen Erkrankungen leiden, soll der Zugang zu medizinischem Hanf erleichtert werden. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist das Gesetz ein „weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung.“ Zu einer besseren Versorgung gehört auch, dass die Kosten für medizinisches Cannabis von den Krankenkassen übernommen werden.
Krankenkassen dürfen daher zukünftig die Kostenerstattung nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen und müssen innerhalb von drei Tagen Gründe angeben, warum Medizinalhanf ihrer Ansicht nach keine angemessene Therapie für den jeweiligen Patienten ist.
Cannabis als Medizin
Im Betäubungsmittelgesetz wird die Anlage III so geändert, dass der Status zugelassener Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis unverändert bleibt, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte aber verkehrs- und verschreibungsfähig werden.
Die Zahl der Versicherten, die künftig Anspruch auf Versorgung mit Cannabis haben, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung nicht schätzen. Andererseits taxiert sie die Kostenersparnis für Patienten, die Cannabis nicht mehr selber zahlen müssen, auf 1,7 Millionen Euro pro Jahr.
Quelle: ÄRZTE-ZEITUNG APP Online
Anders als geplant sollen Patienten auch nicht gezwungen werden, an einem Projekt zur Begleitforschung teilzunehmen. Zukünftig soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Untersuchung durchführen, um anonymisierte Informationen zum Einsatz der Arzneimittel zu erfassen und auszuwerten. Innerhalb von fünf Jahren sollen dadurch Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu medizinischen Zwecken gewonnen werden, um eine Grundlage für die Entscheidung über die dauerhafte Aufnahme in die Versorgung zu schaffen. Da die Daten anonymisiert sind, bedarf es für ihre Verwendung keiner Einwilligung der Patienten – doch sollen sie über die Weitergabe durch ihren Arzt informiert werden.
Weitere Informationen
Patienten sollen entweder getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität aus Apotheken erhalten. Die Nachfrage nach Medizinalhanf soll erst einmal weiter aus dem Ausland gedeckt werden, jedoch wird das BfArM zukünftig den Anbau von Cannabis ausschreiben und die Gesamtproduktion an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken ohne Gewinn verkaufen. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt nach wie vor, auch für medizinische Zwecke, verboten.
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Kerstin Guderley