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15.09.2016 | Artikel

Bundesregierung bringt die Flexi-Rente auf den Weg

Von: Ragnar Hoenig

 

Am 14. September hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Flexi-Rentengesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern.

Damit ältere Beschäftigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Arbeitszeit ohne erhebliche finanzielle Verluste reduzieren können, sollen die Teilrenten und das Hinzuverdienstrecht der gesetzlichen Rentenversicherung flexibilisiert werden.

Außerdem sollen Beziehende einer vorzeitigen Altersvollrente künftig im Falle einer abhängigen Beschäftigung in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden.

Hierdurch erhalten sie die Möglichkeit, auch neben dem Bezug einer Altersvollrente zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen. Im Übrigen sollen mit dem Gesetzentwurf vor allem der Ausgleich von Rentenabschlägen durch zusätzliche Rentenbeiträge erleichtert, die Rentenauskunft verbessert und die Beiträge, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten über der Regelaltersgrenze an die Arbeitslosenversicherung abführen, befristet abgeschafft werden.

Bereits vor Wochen hat die AWO zu der Formulierungshilfe des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Im Ergebnis dieser Bewertung sieht sie Licht und Schatten. Zwar werde das Ziel des Gesetzentwurfs begrüßt, die Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu flexibilisieren.

Allerdings sei zu bezweifeln, ob dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht werden kann. So beurteilt die AWO die vorschlagenen neuen Hinzuverdienstgrenzen als kompliziert und bürokratisch. Ungelöst bleibe das Problem, dass auch der Teilrentenbezug zu Abschlägen führt und sich viele Beschäftigte dieses Modell deshalb nicht werden leisten können.

Positiv ist aus Sicht der AWO hingegen, dass Beschäftigte, die bereits eine vorzeitige Altersvollrente beziehen, künftig in die Versicherungspflicht der Rentenversicherung einbezogen werden.

Wie geht es weiter? Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett muss er in den Bundestag eingebracht werden. Die AWO wird das Gesetzgebungsverfahren weiter aktiv begleiten.

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