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Von: Cordula Schuh
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Verbände zur Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" aufgerufen.
Der Referentenentwurf beinhaltet Übergangsregelungen für die Verlängerung bestehender Befristungen im SGB III, für die Änderung von Meldeterminen im SGB XII, sowie die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz.
Zum einen sollen durch den Gesetzesentwurf die Regelungen zur Assistierten Ausbildung um zwei weitere Jahre verlängert werden. Zum anderen soll die EU-Richtlinie 16/2102 innerhalb des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt werden.
Aus Sicht der AWO ist die anstehende Gesetzesreform von besonderer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Daher hat der AWO Bundesverband e. V. heute eine kritische Stellungnahme eingereicht.
Download der Stellungnahme
Kontakt:
Cordula Schuh
Referentin für Behindertenhilfe