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Von: Mona Finder
AWO fordert eine höhere Vergütungspauschale für die Betreuungsvereine.
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollte die Vergütung für rechtlich geführte Betreuungen um 15 Prozent erhöht werden. Auf Drängen der Justizminister der Bundesländer wird dieser Beschluss vorerst nicht wie geplant im Bundestag beraten. „Wir fordern seit Jahren, die Vergütungspauschale für rechtlich geführte Betreuungen zu erhöhen. Sonst wird leichtfertig die Existenz vieler Betreuungsvereine aufs Spiel gesetzt. Einen weiteren Aufschub werden etliche Betreuungsvereine finanziell nicht mehr verkraften und noch dieses Jahr schließen müssen“, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.
Betreuungsvereine fördern durch ihre verlässliche Arbeit bürgerschaftliches Engagement, stärken Familiensysteme und sichern eine gute Qualität in der Betreuungsführung.
Brigitte Döcker, Mitglied des Vorsstands
Die AWO sieht in einer höheren Vergütungspauschale eine überlebensnotwendige Maßnahme für die Betreuungsvereine, so wurde letztmalig im Jahr 2005 eine Erhöhung umgesetzt. In diesem Zeitraum gab es in der Bundesrepublik eine allgemeine Preissteigerung von rund 18 Prozent (berechnet an der Inflationsrate 2005 – 2015). Viele Vereine haben versucht, zusätzliche Betreuungen zu übernehmen und so Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich auszugleichen. „Betreuungsvereine sind ein unerlässliches Strukturelement im Betreuungswesen, das erhalten werden muss. Durch ihre verlässliche Arbeit ermöglichen und fördern sie bürgerschaftliches Engagement, stärken Familiensysteme, sichern eine gute Qualität in der Betreuungsführung und fördern ein gesellschaftliches Klima, in dem sich Menschen für andere engagieren“, erklärt Brigitte Döcker.
Betreuungsvereine haben den gesetzlichen Auftrag, Ehrenamtliche für das Führen rechtlicher Betreuungen zu gewinnen, sie zu beraten und unterstützen. Mit ihren Mitarbeitenden führen sie zudem rechtliche Betreuungen durch, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern. „Die AWO unterstützt den Kabinettbeschluss und fordert das reformierte Betreuungsrecht umzusetzen und somit zukunftssicher zu gestalten. Für das Überleben der Betreuungsvereine ist es höchste Zeit, notwendige Schritte für eine kostendeckende Finanzierung auf den Weg zu bringen. Denn ohne die Arbeit der Betreuungsvereine sind sowohl der Bereich der Ehrenamtlichkeit in der rechtlichen Betreuung als auch die qualitativ hochwertige gesetzliche Betreuung durch Vereinsbetreuer akut gefährdet“, betont Döcker.
Die für den 30./31. März 2017 vorgesehene Debatte im Bundestag zum Ehegattenvertretungsrecht und der Erhöhung Vergütungspauschale wurde auf den Sommer verschoben. Erfahrungsgemäß besteht die Gefahr, dass das Thema ganz von der Tagesordnung verschwindet und damit die Gefahr, die Existenz vieler Betreuungsvereine zu vernichten.
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin