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Wer sich weiterbildet, bleibt beruflich auf dem neuesten Stand und ist zufriedener im Job. Die Bildungsprämie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro bei ihrer Weiterbildung – unabhängig vom Arbeitgeber.
Sie lässt sich individuell nutzen und ist einfach zu beantragen.
Das kann zum Beispiel für Eltern in der Elternzeit, pflegende Angehörige oder Menschen in sozialen Berufen eine wichtige Unterstützung sein.
Die Bildungsprämie für Eltern
Für erwerbstätige Eltern ist es oft eine große Herausforderung, den Lebensunterhalt für ihre Familie zu sichern und ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben. Für eine Weiterbildung bleibt da wenig Zeit. Viele Eltern orientieren sich nach der Geburt beruflich neu oder starten nach einer Teilzeittätigkeit wieder voll durch. Durch eine Weiterbildung bleiben Mütter und Väter auf dem Laufenden.
Die Bildungsprämie für Menschen in sozialen Berufen
Soziale Berufe bringen hohe fachliche und persönliche Anforderungen mit sich. Menschen in diesen Berufen sind gefordert, mit der pflegerischen und humanitären Entwicklung in ihrem Berufsfeld schrittzuhalten. Mit der Bildungsprämie profitieren sie nicht nur von der Möglichkeit, aktuelle Fachkenntnisse zu erwerben, sondern auch von Weiterbildungsangeboten, die z.B. die Souveränität im Umgang mit Patient*innen, Menschen mit Assistenzbedarf oder in anderen herausfordernden Situationen stärken. Durch eine Weiterbildung eröffnen sie sich neue Perspektiven.
Die Bildungsprämie unterstützt dabei. Hier erzählen Menschen ihre ganz persönliche Geschichte davon, wie sie sich weitergebildet und die Bildungsprämie genutzt haben.
Sie zeigen: Wer sich weiterbildet, kommt weiter.
Gut zu wissen:
Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Den Prämiengutschein erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer von rund 500 Beratungsstellen in Deutschland.
Der Prämiengutschein richtet sich an Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Hotline 0800 26 23 000.