Seite drucken
Von: Cordula Schuh
„Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen und Gleichberechtigung schaffen - Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe!“ Unter diesem Motto steht die Berliner Erklärung, die die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen am 30. Oktober 2015 bei ihrem 50. Treffen verabschiedeten. Diese umfasst eine Reihe von Forderungen mit dem Ziel, Inklusion nach den Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umzusetzen. Dazu zählt, das derzeit in Arbeit befindliche Bundesteilhabegesetz und die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Hochdruck auf den Weg zu bringen. Auch die Errichtung einer neuen Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gehört zu den dringenden Appellen der Berliner Erklärung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, stellte klar: „Das Bundesteilhabegesetz muss zügig vorangebracht werden. Wir brauchen endlich Leistungen aus einer Hand statt eines Flickenteppichs. Wir haben genug davon, dass immer wieder Betroffene von einer Instanz zur anderen geschickt werden, ehe viel zu spät entschieden wird, welche Leistungen sie erhalten und wer diese bezahlt. Es wird höchste Zeit, sich vom alten Fürsorgegedanken zu verabschieden und einen echten, fairen Nachteilsausgleich umzusetzen. Um dies zu erreichen, müssen Menschen mit Behinderungen Zugang zu unabhängiger Beratung haben.“
Die Erklärung, die Verena Bentele gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern erarbeitet hatte, betont, dass es keine Inklusion zum Nulltarif gebe: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, für das Bundesteilhabegesetz die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Bei den Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung seien deutliche Verbesserungen nötig: „Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien. Mit dem Bundesteilhabegesetz müssen daher spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung kommen.“ Auch die Bedeutung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets stellten die Beauftragten heraus, da es eine wesentliche Komponente des Wunsch- und Wahlrechts darstellt. Für das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz muss ein Schwerpunkt auf der Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation liegen. Eindringlich appellieren die Beauftragten an Bund, Länder und Kirchen, eine Entschädigung für diejenigen zu ermöglichen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Unrecht erfahren haben. Die dafür geplante Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ müsse endlich auf den Weg gebracht werden.
Auf der zweitägigen Zusammenkunft in Berlin beschäftigten sich die Behindertenbeauftragten auch mit aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern. Speziell die Lage von Flüchtlingen mit Behinderungen wollen die Beauftragten im Blick behalten.