Seite drucken
Von: Manuel Armbruster
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Hilfsmittel sowie Teilhabeleistungen bleiben oft verwehrt.
Aufgrund mangelnder Identifizierung von besonderen Schutzbedarfen bei Ankunft sowie strikter gesetzlicher Regelungen werden Geflüchtete mit Behinderung vielfach über mehrere Monate in nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht.
Darum fordert der AWO Bundesverband gemeinsam mit Handicap International, den Landesbehindertenbeauftragten mehrerer Bundesländer sowie mit weiteren Organisationen und Verbänden in einem gemeinsamen Appell:
- Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei Ankunft identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
- Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
- Schutzsuchende Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu Hilfsmitteln, zu Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Teilhabeleistungen erhalten.
Den ausführlichen Appell mit weiterführenden Informationen finden Sie folgenden zum download:
Kontakt:
Manuel Armbruster
Referent für Flucht und Asyl