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04.11.2022 | Stellungnahmen

AWO zur Reform des Wohngelds

Angesichts der seit langem steigenden Wohnkosten ist die eigene Wohnung für immer mehr Menschen nur noch schwer bezahlbar. Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen geben besonders in Ballungszentren einen sehr hohen Anteil ihrer finanziellen Mittel für Wohnen aus. Erschwerend hinzu kommen die aktuell zu beobachtenden Preissteigerungen des alltäglichen Bedarfs.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine umfassende Reform des Wohngeldes angestrebt, die auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Ampel-Regierung angekündigt wurde. Im Wesentlichen enthält der Entwurf Veränderungen in zwei Bereichen:

  • Eine Ausweitung des Berechtigtenkreises und eine Erhöhung des Leistungsniveaus durch die Einführung einer Heizkostenkomponente, einer Klimakomponente sowie einer Anpassung der Wohngeldformel,
  • Vereinfachungen in der Bewilligung des Wohngeldes zur Abfederung der Mehrbelastung der Wohngeldbehörden durch die Möglichkeit der vorläufigen Zahlung und die Ausweitung des Bewilligungszeitraumes.

Die Wohngeld-Reform ist aus Sicht der AWO ein wichtiger sozialpolitischer Beitrag zur Stabilisierung der Situation von Bürger*innen mit geringen Einkommen. Das Leistungsniveau hätte aus Sicht der AWO noch etwas höher ausfallen können, um die Belastung durch Wohnkosten deutlich unter 40 Prozent zu drücken.

Zudem muss sichergestellt werden, dass die Ausweitung des Berechtigtenkreises die neuen Leistungsberechtigten auch wirklich zeitnah erreicht. Dazu ist eine gezielte Ansprache potenziell Leistungsberechtigter mittels niedrigschwelliger Informationsmaterialien notwendig. 

AWO Stellungnahme zum Wohngeld-Plus-Gesetz

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