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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) enthält im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
- Eine Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 durch eine Verschiebung der Eckwerte und einer Erhöhung des Grundfreibetrags,
- Eine nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für 2022, sowie
- Eine Anhebung der Kinderfreibeträge für die Jahre 2023 und 2024 und die einmalige Anhebung des Kindergelds zum 1.1.2023.
Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten begrüßt die AWO in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf die Absicht, für finanzielle Entlastungen bei den Bürger*innen sorgen zu wollen. Insgesamt wünscht die AWO sich aber eine stärkere Zielgenauigkeit der Maßnahmen. Besonders zu kritisieren ist in diesem Kontext die stufenweise Erhöhung der Kinderfreibeträge, von der ausschließlich Haushalte im oberen Einkommensbereich profitieren. Bei den Anpassungen im Einkommensteuertarif außen vor bleiben zudem Haushalte ohne oder mit sehr geringem Erwerbseinkommen, da diese von einer Erhöhung des Grundfreibetrags nicht profitieren.