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Anlässlich des morgigen 60-jährigen Jubiläums des Deutsch-Türkischen Anwerbeabkommens weist die Arbeiterwohlfahrt auf die anhaltende Bedeutung von Migrationsberatungsdiensten hin und fordert, die Beratungsinfrastruktur besser aufzustellen.
Berlin, den 29.10.2021. Anlässlich des morgigen 60-jährigen Jubiläums des Deutsch-Türkischen Anwerbeabkommens erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:
„Seit 1962 gibt es Beratungsstellen für einwandernde Menschen, in denen diese Unterstützung und Rat für ihre vielen Fragen finden – vom Lernen der deutschen Sprache über den Zugang zu beruflicher Qualifikation und Weiterbildung bis hin zur Frage von Wohnraum und Bildung für die Kinder. Die Beratungsstellen für erwachsene und jugendliche Einwander*innen sind nach wie vor wichtige Anlaufstellen für alle, die neu in Deutschland sind und sich orientieren wollen – dies ist in der Corona-Pandemie nochmals besonders deutlich geworden, als viele andere Stellen geschlossen waren. Deutschland ist Einwanderungsland. Das bedeutet, dass wir uns in Politik und Gesellschaft dem Grundprinzip zur interkulturellen Öffnung verpflichten. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssen Eingang in den Koalitionsvertrag finden. Dazu gehört unter anderem eine solide Finanzierung der Migrationsberatungsdienste hierzulande.“
Interkulturelle Öffnung stellt zentrale Bedingungen: eine sichere soziale Versorgung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe durch diversitätsbewusstes Handeln und eine diskriminierungskritische Haltung, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, die Förderung von Diversität sowie eine gleichberechtigte Kommunikation. Die Angebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD) stellen dabei eine wichtige Grundlage zur gesellschaftlichen Teilhabe von Einwander*innen dar und ermöglichen diskriminierungssensible Beratung und Unterstützung bei den Zugängen zu der Regelversorgung. MBE und JMD sind unter der Überschrift „Migrationssozialarbeit“ ein Bestandteil der Regelversorgung in einer Einwanderungsgesellschaft und haben einen festen Stellenwert im Kontext der sozialen Versorgungssysteme.
Döcker: „Mittels einer soliden Finanzierung müssen die Bundesprogramme endlich auf sichere Füße gestellt werden. Seit fast 60 Jahren befinden wir uns in einer ‚Projektfinanzierung‘, die jährlich neu beantragt und bewilligt werden muss. Wir fordern, diese endlich in eine verlässliche Regelfinanzierung zu überführen. Nur so konnte die professionelle Begleitung von Menschen in migrationsspezifischen Lebenslagen dauerhaft sichergestellt werden, trotz Mängeln bei der interkulturellen Öffnung der Versorgungssysteme.“
Am 30.10.2021 jährt sich das Inkrafttreten des Deutsch-Türkischen Anwerbeabkommen zum 60. Mal. Im Rahmen dieses Abkommens wurden sog. „Gastarbeiter*innen“ für die Bundesrepublik angeworben, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 600.000 türkische „Gastarbeiter*innen“ nach Deutschland, die sich ab diesem Zeitpunkt für eine dauerhafte Niederlassung entschieden.
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin