Seite drucken
Von: Mona Finder
Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.
Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversicherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienangehörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.
„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“