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Von: Ragnar Hoenig
Anfang September hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) vorgelegt. Zentrales Ziel des Entwurfs ist eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013.
Die AWO kommt in ihrer ausführlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass sich der Ministeriumsentwurf zwar intensiv mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts befasst. Allerdings sei nicht jede verfassungsrechtlich vertretbare Berechnung auch sozialpolitisch sachgerecht.
AWO-Stellungnahme: Regelsatzbemessung
So kritisiert die AWO unter anderem, dass die Regelsätze abermals sehr knapp bemessen worden seien. Zweifel müssten sich daher geradezu aufdrängen, dass in jedem Einzelfall ein ausreichender finanzieller Handlungsspielraum zur Deckung der Existenz notwendigen Bedarfe gewährleistet sein wird.
Auch die Einschätzung des Entwurfs, dass im Hinblick auf die seit Jahren diskutierte Problematik der "weißen Ware" kein Handlungsbedarf bestehe, teilt die AWO nicht. Der rund 100-seitige Referentenentwurf lässt trotz der ausführlichen Begründung zahlreiche Fragen offen, die nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen.