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AWO Stellungnahme zum Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Anhörungsverfahren zur Überarbeitung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eingeleitet.
Die derzeit gültige Coronavirus-Impfverordnung wird aufgrund der neu zugelassenen Impfstoffe, sowie der dringend notwendigen Änderungen der Impfpriosierung aktualisiert.
Der AWO Bundesverband e. V. begrüßt aufgrund des derzeit nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Impfstoffs den dreistufigen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-COV-2 für alle Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, und für Menschen, die diese Personengruppe behandeln, betreuen oder pflegen. Auch ist der Anspruch, weiteren Personengruppen ein prioritäres Impfangebot zu machen, notwendig, um zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge und zentrale staatliche Funktionen zu schützen.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält aus Sicht der AWO diverse Regelungslücken. Deswegen hat sich der AWO Bundesverband mit einer Stellungnahme an dem Anhörungsverfahren beteiligt.
Die Stellungnahme ist hier als Download verfügbar:
Kontakt:
Cordula Schuh
Referentin für Behindertenhilfe