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07.09.2023 | Stellungnahmen

AWO Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung

Der Entwurf bleibt bei vielen wichtigen Fragen hinter dem zurück, wofür AWO und Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sich einsetzen. 

Am 06.09.2023 hat der AWO Bundesverband fristgerecht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung abgegeben.

 

In unserer Stellungnahme werden einige Punkte positiv hervorgehoben – allem voran die Zusammenführung einiger wichtiger Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Gesetz sowie die in Teilen verbesserte Anrechnung von Unterhalt. Aber: Aus Sicht der AWO gibt es mit dem vorgelegten Entwurf keine echte Kindergrundsicherung. Die Gründe:

 

  • keine wesentlichen Leistungserhöhungen (es wird zwar Erhöhungen der Regelsätze geben, die auch in die Kindergrundsicherung einfließen; diese sind allerdings längst gesetzlich vorgeschrieben und stellen nur den dringend notwendigen Inflationsausgleich dar),
  • kein Einbezug der steuerrechtlichen Kinderfreibeträge,
  • keine wirkliche Automatisierung der Antragsverfahren,
  • keine Zusammenführung aller wesentlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche (es fehlen mindestens das Asylbewerber-Leistungsgesetz sowie der Betrag für die soziale und kulturelle Teilhabe (derzeit 15 EUR)),
  • eine unsägliche Verknüpfung von Anspruch auf Unterhalt und vermeintlichen Erwerbsanreizen für Alleinerziehende.

Nach derzeitigem Stand soll die Kindergrundsicherung am 13.09. im Bundekabinett beschlossen werden und geht dann in das parlamentarische Verfahren von Bundestag und Bundesrat. 

 

Die AWO wird weiter für Verbesserungen und eine echte Kindergrundsicherung kämpfen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das Licht aus“ zum Bundeshaushalt ist auch eine Aktionswoche zur Kindergrundsicherung geplant – diese wird parallel zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stattfinden (vsl. KW39, vorbehaltlich eines Kabinettsbeschlusses am 13.09.).

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