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Von: Katharina Vogt
Die bestehenden Zugangsregelungen führen dazu, dass Menschen mit Migrationshintergrund wie zum Beispiel Unionsbürger*innen und Menschen mit Fluchthintergrund Zugang zu verschiedenen Leistungen der Ausbildungsförderung erst nach langen Voraufenthaltszeiten oder gar nicht bekommen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll laut Gesetzesbegründung der Zugang von Einwander*innen zur Ausbildungsförderung neu geregelt werden. Angestrebt werde ein Systemwechsel. Leistungen und Instrumente der Ausbildungsförderung sollen Einwander*innen im SGB III und SGB II künftig grundsätzlich offenstehen. Der Gesetzentwurf soll damit im Koalitionsvertrag beschriebene Ziele umsetzen. Dazu nimmt die Arbeiterwohlfahrt in ihrem Positionspapier nun Stellung.
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Katharina Vogt
Referentin für Flüchtlingspolitik