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Die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ist ein erster wichtiger Schritt zum Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden. In ihrer Stellungnahme geht die AWO auf verschiedene Aspekte ein und äußert sowohl Lob als auch Kritik.
Positiv zu bewerten ist der bundeseinheitliche Ansatz des Nationalen Aktionsplans. Auch dass der Aktionsplan im Rahmen einer intensiven ressortübergreifenden Zusammenarbeit entstand, ist aus Sicht der AWO ausdrücklich zu begrüßen.
Viele der im Aktionsplan genannten Maßnahmen werden einen wichtigen Beitrag zur Beendigung von Wohnungslosigkeit leisten. Die mietrechtlichen Reformen sind beispielsweise ein wichtiger und dringender Baustein zur Prävention und Beendigung von Wohnungslosigkeit, auch wenn hier Lücken bleiben. Insbesondere die Regulierung von Indexmieten und die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen fehlen.
Insgesamt bleibt der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit an vielen Stellen unkonkret. Es fehlen verbindliche Festlegungen, z. B. bei der Ausgestaltung von menschenrechtskonformen Mindeststandards bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung oder bei den Schnittstellen der verschiedenen Hilfesystemen. Auch bei der Gesundheitsversorgung fordert die AWO Nachbesserungen, damit für alle Menschen der Zugang zur Gesundheitsversorgung und -vorsorge sichergestellt wird.
Die AWO wird den Prozess zum Nationalen Aktionsplan auch bei den nächsten Umsetzungsschritten begleiten und sich weiterhin entschlossen für die Überwindung von Wohnungslosigkeit einsetzen.