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Die AWO nimmt Stellung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte gemäß § 12a AufenthG entfristet und in Teilen verändert werden.
Die Entfristung soll nun jedoch ohne eine Evaluation der Erforderlichkeit und integrationspolitischen Wirksamkeit erfolgen. Eine solche wurde im Koalitionsvertrag festgelegt.
Die derzeitige Praxiserfahrung aus den Migrationsfachdiensten der AWO begründen ernsthafte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Gesetzesnorm, die zudem in der fehlerhaften Ermessensausübung durch die zuständigen Behörden Ausdruck findet. Die Wohnsitzauflage steht in einer Vielzahl von Fällen der Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland entgegen und berücksichtigt nicht ausreichend die Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Personen.