Seite drucken
Von: Anna Droste-Franke
Der AWO Bundesverband hat am 10. August 2016 eine Stellungnahme zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juli 2016 für einen Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) abgegeben.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 umgesetzt.
Zu den wichtigsten Neuerungen der Formulierungshilfe zählen u. a.
- die Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts,
- die Neuregelung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner und die Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung,
- die Einführung einer Möglichkeit zur Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen, ergänzende Inhalte der Rentenauskunft sowie
- neue Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation, um die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe zu stärken und die befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Weitere Informationen
Insgesamt begrüßte die AWO das mit der Formulierungshilfe verfolgte Ziel, einen verbesserten rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu schaffen.
Gleichzeitig wies sie jedoch darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf dieses Ziel nur teilweise erreicht, denn es wird zahlreiche Beschäftigte geben, die aufgrund der hohen körperlichen und seelischen Belastung in ihren Berufsfeldern nicht bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten können und von den Neuregelungen auch nur sehr eingeschränkt profitieren können.
Für diese Personengruppe muss über weitere Flexibilisierungen des Renteneintritts und neue Modelle der Altersteilzeit sowie des Teilrentenbezugs zu Gunsten älterer Beschäftigter nachgedacht werden.
Die Flexibilisierung des Instruments der Teilrenten und die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen wurden von der AWO kritisch gesehen, weil die Neukonzeption der Hinzuverdienstregelung kompliziert und bürokratisch ist und sich nicht alle Versicherten lebenslange gravierende Abschläge der Altersrente leisten können.
Die Bestrebungen zum Ausbau und zur Stärkung von Teilhabe und Rehabilitation wurden indes begrüßt, ebenso wie die verbesserte und frühere Information der Versicherten darüber, wie sie zusätzliche Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen entrichten können.
Ebenso begrüßte die AWO die geplanten Änderungen bei der Rentenversicherungspflicht von Vollrentnern. Die vorgeschlagene befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, lehnte die AWO hingegen ab.
Sie bedauerte zudem, dass der Entwurf keine Lösungen für das Problem der zwangsweisen Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden bietet. Bei der Anhörung zum Entwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 15. August wird die AWO ebenfalls vertreten sein. Die Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Flexirentengesetz sowie die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes finden Sie unten stehend.