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Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz lässt aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt einige Verbesserungen für die verschiedenen Personengruppen der Leistungsempfänger gegenüber dem Ist-Zustand erkennen.
Letztendlich bleibt es aber bei einem ausschließenden Sondergesetz, dass die Betroffenen diskriminiert und den Sozialämtern zusätzlichen Arbeitsaufwand bereitet. Die im Entwurf vorgeschlagenen Verbesserungen wären bei einer Anwendung der regulären Sozialgesetzbücher (SGB II & XII) auf den Personenkreis (vielfach) nicht mehr erforderlich.
Angesichts der vielfach und nachhaltig vorgetragenen juristischen und humanitären Bedenken gegen das Asylbewerberleistungsgesetz ist es an der Zeit, für eine Gleichstellung der verschiedenen - nach dem AsylblG betroffenen - Personengruppen mit den anderen Empfängern von Hilfeleistungen entsprechend den Vorgaben des SGB II und XII einzutreten.
Kontakt:
Manuel Armbruster
Referent für Flucht und Asyl