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Von: Kerstin Guderley
Die AWO fordert seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik und begrüßt sehr, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine regelmäßige Wohnungslosenberichterstattung einführen möchte.
Die Bundesregierung liefert mit dem vorgelegten Referentenentwurf einen wichtigen Bestandteil zu dem seit 2000/2001 in jeder Legislaturperiode erstellten Armuts- und Reichtumsbericht, um die Situation von wohnungslosen Menschen, die besonders von Armut betroffen sind, zu verbessern. Denn nur mit Hilfe konkreter Informationen und Daten können zielgruppenspezifische Hilfen und wohnungspolitische Maßnahmen erfasst und umgesetzt werden.
Aus Sicht der AWO sind zum Thema Wohnungslosigkeit eine Reihe weiterer Maßnahmen und erheblicher Forschungsbedarf erforderlich. Es ist daher wichtig, dass durch das Ministerium Begleitforschungen in Auftrag gegeben werden, damit in der Praxis alle wohnungslosen und von Wohnungsnot bedrohten Menschen - auch Kinder, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund - langfristig berücksichtigt und Bedarfsmaßnahmen abgeleitet werden können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine solche regelmäßige Begleitforschung weiterhin geplant ist. Dieses Vorgehen begrüßt die AWO außerordentlich.
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Kerstin Guderley