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15.05.2020 | Pressemitteilung

AWO sieht weiteren Handlungsbedarf bei existenzsichernden Leistungen

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Sozialschutzpaket II zugestimmt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverband erklärt:

 

„Mit dem Sozialschutzpaket II wurden weitere wichtige Maßnahmen verabschiedet, um den wirtschaftlichen und sozialen Härten durch die Corona-Pandemie zu begegnen. Die schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen und die Verlängerung des Arbeitslosengeld I sind insgesamt begrüßenswerte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wir begrüßen außerdem Verbesserungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Das Gesetz sieht nun auch den Schutz für soziale Dienstleister im Bereich der Frühförderung und Früherkennung vor.“

 

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Aufgegriffen wurde außerdem die Kritik der AWO und vieler anderer Organisationen: Mehrkosten für das warme Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche werden nun übernommen. Gleichwohl sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die existenzsichernden und familienpolitischen Leistungen erhöht werden. Neben einem Corona-bedingten Zuschlag auf den Regelbedarf sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Auch für den Erhalt der sozialen Infrastruktur in ihrer Vielfalt müssen weitere Schritte folgen.“

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