Aktuell
19.10.2017

AWO Schiedsgericht zum Fall Reil

Von: Mona Finder

 

Das unabhängige Schiedsgericht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat am 13.10.2017 die Entscheidung des Schiedsgerichts des Bezirks Niederrhein e.V. vom 30.01.2017 bestätigt.

 

Damit ruht die Mitgliedschaft des Herrn Reil in der AWO mit allen Rechten und Pflichten auf die Dauer eines Jahres. Das Schiedsgericht hat sich in seiner Entscheidung ausschließlich mit den Äußerungen Herrn Reils, die ihm in der erstinstanzlichen Entscheidung zur Last gelegt wurden, auseinandergesetzt.  Es ist zu der Auffassung gelangt, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts des Bezirksverbandes im Ergebnis zutreffend ist.

 

Die Ausführungen, zu denen sich Herr Reil in seiner Anhörung nochmals ausdrücklich bekannte, werden durch das Schiedsgericht als rassistisch und damit unvereinbar mit den Grundsätzen der Arbeiterwohlfahrt angesehen. Seine Äußerungen widersprechen in eklatanter Weise den Prinzipien der Arbeiterwohlfahrt.

 

Das Gericht gibt Herrn Reil die Gelegenheit, innerhalb eines Jahres sein Verhalten zu überdenken und künftig derartige verallgemeinernde diskriminierende Äußerungen zu unterlassen.

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