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Von: Hubert Lautenbach
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie neben- und ehrenamtlich Tätigen hat durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz eine neue, erweiterte gesetzliche Grundlage erhalten. Die Rechtsnormen hierfür finden sich im § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“.
Hierzu hat der AWO Bundesverband im Jahr 2013 Leitlinien veröffentlicht.