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21.09.2021 | Pressemitteilung

AWO kritisiert: Pflege darf kein Spielball des freien Wettbewerbs sein

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Verfassungsbeschwerde privater Pflege-Träger.

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Verfassungsbeschwerde privater Pflege-Träger gegen die geplante Pflicht zur tariflichen Bezahlung von Pflegekräften. Dazu erklärt der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß:
 

„Öffentliche und freigemeinnützige Träger in der Pflege werden seit Jahren zunehmend von privat wirtschaftenden Anbietern verdrängt, die auf dem Rücken von Pflegekräften über Dumpinglöhne Renditen erwirtschaften. Sozialversicherungsbeiträge und die hohen Zuzahlungen von Pflegebedürftigen werden offenbar nicht dafür eingesetzt, die Arbeitsbedingungen und die Qualität in der Pflege zu verbessern, sondern dafür, den Profit von internationalen Investoren zu steigern.“

Die Verfassungsbeschwerde zeige einmal mehr das Kalkül privater Anbieter in der Pflege. „Jetzt, da die Karten auf den Tisch sollen, zeigt sich, wem tatsächlich an einer Verbesserung der Situation in der Pflege gelegen ist“, so Groß, „Die Pflege von Menschen darf kein Spielball des freien Wettbewerbs sein. Es kann nicht sein, dass Sozialversicherungsgelder ihr Ziel derart verfehlen. Pflege muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stets den Prinzipien der Gemeinnützigkeit folgen. Ein Sozialstaat wie Deutschland muss seiner Verantwortung gerecht werden und dafür Sorge tragen.“ 

Hintergrund

Pflegeeinrichtungen müssen ab 1. September 2022 einen Tarifvertrag für Ihre Pflege- und Betreuungskräfte abgeschlossen haben oder sich an einen regionalen Tarifvertrag anlehnen, um ihre Leistungen über die Pflegekassen abrechnen zu können.

Forderung einer Pflegeversicherungsreform

Die AWO setzt sich seit langem für die tarifliche Entlohnung von Pflegekräften ein und warnt zugleich, dass diese nicht die bereits finanziell stark belasteten pflegebedürftigen Menschen weiter belasten darf. Das kann aber nur durch eine umfassende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung gelingen.

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