Seite drucken
Das Recht auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen muss endlich in einem Bundesgesetz geregelt werden.
Zum morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fordert die AWO die Koalitionsparteien auf, endlich das Recht auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen in einem Bundesgesetz zu regeln.
„Ein bedarfsgerechtes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen existiert bis heute nicht in Deutschland“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt. „Als Träger von Frauenhäusern, Interventions- und Fachberatungsstellen, Frauenläden und Schutzwohnungen kennen wir die Schwierigkeiten, die Frauen erleben, wenn sie raus wollen aus der Gewalt. Die Angst „Niemand glaubt mir“, voll belegte Frauenhäuser, weit entfernte Beratungsstellen, langwierige Gerichtsverfahren – das sind riesengroße Hürden für Frauen“. Die AWO fordert den Ausbau des Gewaltschutzsystems und gleichzeitig einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, um Schutz, Hilfe und Beratung verlässlich finanziell bundesweit abzusichern. „Noch immer müssen Frauen teils die Kosten für die Schutzunterkunft selbst tragen und Trägerorganisationen sind auf umfangreiche Spenden angewiesen, um Frauenhäuser und Beratungsstellen überhaupt vorhalten zu können. Das muss sich ändern“, so Sonnenholzner. „Auch Sanktionen gegen Täter müssen konsequenter umgesetzt und die Täterarbeit ausgebaut werden. Jede gewaltbetroffene Frau muss zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, für sich und die Kinder Schutz und Beratung zu erhalten. Kostenfrei, barrierefrei und sicher“.
Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, findet nach wie vor insbesondere in Partnerschaften statt. In 2022 wurden 126.349 Frauen in Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die Gewalt in den eigenen vier Wänden steigt zudem seit Jahren an, wie das polizeiliche Lagebild zeigt.
Wenn sich Frauen aus Gewaltbeziehungen lösen, um sich und ihre Kinder zu schützen, sind sie es, die die Hauptlast tragen, um ein gewaltfreies Leben überhaupt führen zu können. Eine sichere Schutzunterkunft erreichen, eine bezahlbare Wohnung finden, neue Kita- und Schulplätze für die Kinder organisieren, einen neuen Freundeskreis aufbauen. Verfolgung und Nachstellung durch den Ex-Partner hören nach der Trennung oft nicht auf. Psychische und gesundheitliche Folgen müssen bewältigt, Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten ausgefochten werden. „Hier muss endlich die Forderung aus der Istanbul-Konvention im Kindschaftsrecht umgesetzt werden: Gewaltschutz vor Umgangsrecht!“, so Sonnenholzner abschließend.
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin