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Von: Ragnar Hoenig
Wegen des hohen Armutsrisikos bei Erwerbsminderung will die Bundesregierung die Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Rentenpaket 2014 ein weiteres Mal verbessern. Der Entwurf für ein EM-Leistungsverbesserungsgesetz (Bundestags-Drucksache 18/11926) sieht hierzu im Wesentlichen vor, dass die so genannte Zurechnungszeit schrittweise bis zum Jahr 2024 um zwei Jahre verlängert wird.
In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Sachverständigenanhörung durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages begrüßt die AWO die Absicht der Bundesregierung, die Leistungen bei Erwerbsminderung weiter zu verbessern. Denn Erwerbsminderungsrentner*innen seien trotz des Rentenpakets 2014 immer noch in besonderer Weise von Armut betroffen.
Allerdings hält die AWO die vorgeschlagenen Verbesserungen für nicht ausreichend. Wegen der geplanten schrittweisen Einführung würden die Verbesserungen zunächst nur marginal ausfallen. Außerdem seien Verbesserungen für die Bestandsrentner*innen überhaupt nicht vorgesehen, obwohl gerade sie von Armut betroffen oder bedroht sind. Schließlich bekräftigt die AWO ihre Forderung nach Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten.
Dokumente zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz
Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten
Zurechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, die aktuell zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr der Versicherten liegen. Mit diesen Zeiten sollen die Versicherten rentenrechtlich so gestellt werden, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weiter gearbeitet.