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Von: Mona Finder
„Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wichtigen und wertvollen Beitrag zum partnerschaftlichen Zusammenleben wie auch zum Zusammenhalt der Generationen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Unterstützung der AWO für den Aktionstag für pflegende Angehörige.
Der bundesweite Aktionstag soll die Leistungen der pflegenden Angehörigen anerkennen und mehr in den gesellschaftlichen Fokus stellen. Zwar würde durch das erste Pflegestärkungsgesetz und das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ Unterstützung für Pflegende geboten, aber in der Realität erreichen diese Angebote viele Betroffene nicht.„Die pflegenden Angehörigen benötigen einen gesetzlichen Beratungsanspruch“, meint Brigitte Döcker.
Die pflegenden Angehörigen benötigen einen gesetzlichen Beratungsanspruch
Brigitte Döcker, Mitglied im AWO-Vorstand
Das bundesweit einmalige Projekt des AWO Bundesverbandes zur Online Pflege- und Seniorenberatung, bei dem Ratsuchende kostenlos Anfragen stellen können, stellt große Kenntnislücken bei den Betroffenen fest. So kennen viele Pflegende die ihnen zur Verfügung stehenden Angebote nicht. Selbst wenn sie ihnen bekannt sind, empfinden viele Betroffene die Angebotsstruktur oftmals als unübersichtlich und bürokratisch. Aus Perspektive der AWO ist das Thema „Pflegeberatung“ jedoch von entscheidender und grundsätzlicher Bedeutung für die Pflege.
Zum Hintergrund
Über zwei Drittel (71%) aller 2,6 Millionen Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, nämlich 1,86 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause versorgt. Die Versorgung der 1,86 Millionen zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen erfolgt dabei nur zu rund einem Drittel zusammen mit bzw. durch ambulante Pflegedienste wie die Pflegestatistik des Bundes (2013) ausweist.
Dagegen werden 1,26 Millionen der anerkannten Pflegebedürftigen zu 90% durch pflegende Angehörige und zu rund 10% durch Bekannte, Freude und Nachbarn versorgt (GBE 3/2015).
Diese Zahlen veranlasst die Gesundheitsberichterstattung des Bundes pflegende Angehörige als Deutschland größten Pflegedienst zu bezeichnen (GEB 3/2015). In der Versorgung, Betreuung und Pflege der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen sind nach einer Hochrechnung der GBE 4,7 Millionen privater Pflegepersonen beteiligt. Frauen stellen nach wie vor zwei Drittel der Pflegepersonen, wobei die Pflege zum überwiegenden Teil durch Frauen zwischen 55 und 65 Jahren übernommen wird
Wichtigstes Ziel einer Pflegeberatung muss es sein, dass die Beratung bei den Ratsuchenden ankommt. Deshalb ist aus Sicht der AWO eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Pflegeberatungsstruktur unumgänglich. Dafür sollte ein gesetzlicher Beratungsanspruch eingeführt werden, der durch einen Beratungsgutschein eingelöst werden sollte. So können zu Pflegende bzw. ihre Angehören eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufsuchen bzw. eine Pflegeberatung zu sich nach Hause bestellen.
Darüber hinaus verweist die AWO darauf, dass der Rechtsanspruch auf eine Pflege- oder Familienpflegezeit nur dann eine entlastende Wirkung entfalten kann, wenn pflegenden Angehörigen eine Pflegeinfrastruktur und pflegerische Dienstleistungen zur Verfügung stehen, die ein individuell passendes und bezahlbares Pflegearrangement ermöglichen. Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen, die die Grundlagen sowohl für eine bessere ambulante pflegerische Infrastruktur als auch für eine Quartiersentwicklung im Sinne der Menschen schaffen.
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin