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14.03.2019 | Pressemitteilung

AWO Bundesverband begrüßt Urteil des Rostocker Oberlandesgerichts

Von: Mona Finder

 

Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte das Urteil des Neubrandenburger Landgerichts, nachdem die mit dem damaligen Geschäftsführer des AWO Kreisverbandes Müritz abgeschlossenen Vertragsinhalte nicht wirksam zustande kamen. In diesem Zusammenhang entstandene Bezüge muss der ehemalige Geschäftsführer der AWO zurückzahlen.

 

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Im Namen der gesamten AWO begrüße ich dieses Urteil sehr und erwarte mir davon eine positive Signalwirkung. Die Vorgänge in Müritz haben der gesamten AWO großen Schaden zugefügt und ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt.

 

Die AWO hat aus diesem Vorfall gelernt und ihr Regelwerk geprüft. Bereits Ende 2017 wurden mit dem AWO- Governance-Kodex* Grundsätze u.a. zur Vergütung von Geschäftsführungen festgelegt. Insgesamt ergänzt der Kodex das bisherige verbandliche Regelwerk und stellt insbesondere sicher, dass Aufsicht und Führung klar getrennt werden. Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen sollen ohne Interessenskonflikte Entscheidungen ausschließlich im Interesse und zum Wohle der AWO - auf der Grundlage der AWO Werte – fällen.

 

Gerade für einen Verband wie die AWO mit einer besonderen Verantwortung im Umgang mit finanziellen und personellen Ressourcen, besteht eine große Notwendigkeit für transparente Prozesse und Verfahren. Damit haben wir sichergestellt, dass ein derartiger Vorfall wie bei der AWO Müritz mit unserem neuen Kodex zukünftig nicht mehr möglich ist.“

 

*„Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und -kontrolle“

 

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