Aktuell
12.10.2017 | Pressemitteilung

AWO Bundesverband begrüßt Sieg der AWO-Müritz

Von: Mona Finder

 

Das Urteil im Prozess zwischen dem früheren AWO-Geschäftsführer Peter Olijnyk und seinem alten Arbeitgeber ist gefallen. Olijnyks Klage auf Weiterbeschäftigung wurde abgewiesen, er muss nun der AWO 390.000 Euro zahlen.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

„Ich bin sehr zufrieden mit diesem Urteil, das wir mit großer Erleichterung aufgenommen haben. Dennoch zeigten uns die damaligen Machenschaften in diesem Kreisverband, dass es in unserem bestehenden Regelwerk Lücken und Ausnahmeregelungen gab, die es schnellstmöglich zu schließen bzw. abzuschaffen galt. Deshalb hat die Bundeskonferenz- das höchste Beschlussgremium der AWO- im letzten Herbst den Bundesverband beauftragt, in einem verbandlichen Prozess ein neues Regelwerk zu entwickeln. Eine Kommission hat daraufhin „Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle“ entwickelt. Dieser neue AWO Governance Kodex soll Ende November verabschiedet werden. Solche Vorkommnisse werden damit zukünftig unmöglich gemacht.

 

Die gesamte AWO ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit den finanziellen und personellen Ressourcen innerhalb der Verbands- und Unternehmensführung bewusst. Diese Verantwortung leitet sich aus den Werten der AWO ab. Die AWO stellt sich damit der Herausforderung, eine Balance zu finden zwischen ihrem Selbstverständnis als sozialpolitisch und bürgerschaftlich engagiertem Traditionsverband und den Herausforderungen eines modernen, im Wettbewerb stehenden Anbieters von sozialen Dienstleistungen.“

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...