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02.02.2017 | Pressemitteilung

AWO begrüßt verbesserten Blick auf das Jugendalter im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

Von: Mona Finder

 

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen.“

Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit  abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

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