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17.03.2023 | Pressemitteilung

AWO begrüßt Pflicht zur energetischen Sanierung von Gebäuden – mahnt jedoch Mieter*innenschutz und sozialen Ausgleich an

Kosten der Klimakrise dürfen nicht von Ärmeren getragen werden.

Bis 2030 soll nach Beschluss des EU-Parlaments die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert werden, um Treibhausemissionen zu senken. Konkret sollen Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Das Vorhaben ist zuletzt kontrovers diskutiert worden und verunsichert vor allem Menschen mit geringeren Einkommen.

Dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Beim Klimaschutz kann es kein „weiter so!“ mehr geben. Es steht außer Frage, dass Sanierungen unumgänglich sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Dabei ist es aber bei allen Klima-Maßnahmen immer wichtig, die sozialen Fragen im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass die Kosten nicht auf Mieter*innen abgewälzt werden. In der Vergangenheit ist das immer wieder geschehen, z. B. bei der Modernisierungsumlage, wo die Kosten einer einzigen Modernisierung dauerhaft auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.“

Die AWO fordert die Verantwortlichen daher dazu auf, die sozialen Auswirkungen frühzeitig zu bedenken und politisch entgegenzuwirken. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Kosten der Klimakrise auf diejenigen zurückfallen, die diese am wenigsten zu verantworten haben,“ so Michael Groß. „Die Sanierungspflicht für Wohngebäude kann nur mit angemessenem Mieter*innenschutz und mit Blick auf den sozialen Ausgleich umgesetzt werden.“

 

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