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Der AWO Bundesverband hat seine Broschüre zum Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt aktualisiert. Die Broschüre berücksichtigt nun alle relevanten Änderungen, die in Folge des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2018 in Kraft getreten sind.
Für viele Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, ist dies ein geeigneter und angemessener Beschäftigungsort. Gleichwohl hat die Werkstatt im Sinne inklusiver Teilhabe die Aufgabe, durch geeignete Maßnahmen den Übergang auf den Arbeitsmarkt zu fördern. Allerdings liegt die Übergangsquote bundesweit seit vielen Jahren bei lediglich einem Prozent.
Ziel der vorliegenden Broschüre ist es, verschiedene Wege aufzuzeigen, wie für Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, der Übergang in einen Betrieb des Arbeitsmarktes organisiert werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zur Verfügung stehen. Dabei werden sowohl sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als auch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Arbeitsmarkt berücksichtigt.